Reglement für die Prüfung von Fachlehrkräften für Musik an Schulen der Sekundarstufe... (439.429) 
                
                
            INHALT
Reglement für die Prüfung von Fachlehrkräften für Musik an Schulen der Sekundarstufe II (Schulmusik II)
- Reglement für die Prüfung von Fachlehrkräften für Musik an Schulen der Sekundarstufe II (Schulmusik II)
 - §1. Dieses Reglement gilt für die Prüfung von Kandidatinnen und
 - §2. Die Prüfungen haben den Zweck, die fachliche und pädagogi-
 - §3. Die Prüfungen stehen unter der Leitung des Prüfungsausschus-
 - §4. Der Prüfungsausschuss
 - §5. Die Prüfung zerfällt in:
 - §6.
 - 1. Für die Zulassung zur Fachprüfung sind erforderlich:
 - 2. Für die Zulassung zur pädagogischen Prüfung ist die Absolvierung
 - §7. Die Anmeldung für die Fachprüfung erfolgt schriftlich an das Se-
 - §8. Examinatorinnen und Examinatoren sind in der Regel die Aus-
 - §9. Die Dauer und der Umfang der Prüfungen für das Lehrdiplom
 - § 10. Die Dauer der Teilprüfungen beträgt:
 - § 11. Die Prüfungsergebnisse werden durch die Ziffern 6 bis 1 ausge-
 - § 12. Über das Prüfungsergebnis in jedem Fach oder Teilfach wird
 - § 13. Die Fachprüfung ist nicht bestanden, wenn in zwei Fächern mit
 - § 14. Über einzeln abgelegte Teilprüfungen kann der Prüfungsaus-
 - § 15. Eine Fachteilprüfung oder eine musikwissenschaftliche Teilprü-
 - § 16. Fachprüfungen, die vor andern Instanzen in Basel oder aus-
 - § 17. Gegen die Entscheide des Prüfungsausschusses kann nach den
 - § 19. Durch dieses Reglement wird das Reglement für die Prüfung
 - § 20. Kandidatinnen und Kandidaten, die beim Erlass des vorliegen-
 - § 21. Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird sofort wirksam.