Verordnung des Hochschulrates betreffend die Studiengänge im Leistungsbereich Ausbil... (414.204) 
                
                
            INHALT
Verordnung des Hochschulrates betreffend die Studiengänge im Leistungsbereich Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen
- Verordnung des Hochschulrates betreffend die Studiengänge im Leistungsbereich Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen
 - § 3 Die Ausbildungsziele der PHSH entsprechen den Anforderungen in
 - Art. 7 des Reglements über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Ma-
 - § 4 Die Ausbildungsstandards an der PHSH richten sich nach dem Kom-
 - § 18 Für den Abschluss des Studiums müssen die Studierenden in der