Weisung des Regierungsrates betreffend die Aufnahme von Telephongesprächen in der Ve... (153.330) 
                
                
            INHALT
Weisung des Regierungsrates betreffend die Aufnahme von Telephongesprächen in der Verwaltung
- Weisung des Regierungsrates betreffend die Aufnahme von Telephongesprächen in der Verwaltung
 - § 1
 - § 2 Allgemeine Voraussetzungen für die Aufnahme von Telephongesprächen
 - § 3 Ausnahmen
 - § 4 Löschung der Aufnahmen
 - § 5 Datenschutz
 - § 6 Wahrung des Amtsgeheimnisses
 - § 7
 - § 5: Heute: Verordnung über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzverordnung, IDV), SG 153.270.