Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung des Vertrages zwischen dem Kanton Basel-St... (332.660) 
                
                
            INHALT
Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung des Vertrages zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Adullam-Stiftung Basel zur Hospitalisierung Chronischkranker und betreffend die Erstellung einer Chronischkrankenabteilung in Verbindung mit dem Neubau der Skulpturhalle der Universität an der Mittleren Strasse 21/27
- Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung des Vertrages zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Adullam-Stiftung Basel zur Hospitalisierung Chronischkranker und betreffend die Erstellung einer Chronischkrankenabteilung in Verbindung mit dem Neubau der Skulpturhalle der Universität an der Mittleren Strasse 21/27
 - 1. Der vom Regierungsrat mit der Adullam-Stiftung Basel abgeschlos-
 - 4. März 1960 wird genehmigt.
 - 2.
 - §1. Die Adullam-Stiftung Basel (im folgenden Stiftung genannt)
 - §2. Diese neu zu schaffende Abteilung wird der Stiftung unentgelt-
 - §3. Beim Bau und bei der Einrichtung der Abteilung sollen berech-
 - §4. Die Stiftung verpflichtet sich, in erster Linie nur Patienten aufzu-
 - §5. Die Schaffung einer zentralen Bettenvermittlungsstelle beim Sa-
 - §6. Der Kanton leistet Beiträge an die ungedeckten Betriebskosten
 - §7. Für das erste Betriebsjahr wird davon ausgegangen, dass zur
 - §8. Die Festsetzung des von den Patienten pro Tag zu zahlenden
 - §9. Zur Geltendmachung der Kantonsbeiträge reicht die Stiftung je
 - § 10. Zur Orientierung über die allgemeine Betriebsentwicklung und
 - § 11. Sollten über die Auslegung des Vertrages, insbesondere von § 7,
 - § 13. Der Vertrag wird auf die Dauer von zehn Jahren, d. h. bis zum
 - 31. Dezember 1970, abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien unter