Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik... (0.142.111.649)
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Art. 1 Definitionen
- Abschnitt I Rückübernahmeverpflichtungen der Vertragsparteien
- Art. 2 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
- Art. 3 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser
- Abschnitt II Rückübernahmeverfahren
- Art. 4 Grundsätze
- Art. 5 Rückübernahmegesuch
- Art. 6 Beweismittel für die Staatsangehörigkeit
- Art. 7 Beweismittel bei Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen
- Art. 8 Fristen
- Art. 9 Rückführungsmodalitäten und Art der Beförderung
- Art. 10 Irrtümliche Rückübernahme
- Abschnitt III Durchbeförderung
- Art. 11 Grundsätze
- Art. 12 Durchbeförderungsverfahren
- Abschnitt IV Kosten
- Art. 13 Beförderungs- und Durchbeförderungskosten
- Abschnitt V Datenschutz und Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen
- Art. 14 Datenschutz
- Art. 15 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen
- Abschnitt VI Durchführung und Anwendung
- Art. 16 Zusammenarbeit bei der Umsetzung
- Art. 17 Umsetzungsbestimmungen
- Abschnitt VII Schlussbestimmungen
- Art. 18 Inkrafttreten, Dauer und Kündigung
- Art. 19 Änderungen des Abkommens
- Art. 20 Anhänge
- Anhang 1
- Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Nachweis der Staatsangehörigkeit gilt
- Anhang 2
- Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Anscheinsbeweis für die Staatsangehörigkeit gilt
- Anhang 3
- Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten
- Anhang 4
- Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Anscheinsbeweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten
- Anhang 5
- Rückübernahmegesuch nach Artikel 5 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- A. Personalien
- B. Gegebenenfalls Personalien des Ehepartners
- C. Gegebenenfalls Personalien der Kinder
- D. Besondere Umstände im Zusammenhang mit der rückzuführenden Person
- E. Beigefügte Beweismittel
- F. Anmerkungen
- Anhang 6
- Durchbeförderungsgesuch nach Artikel 12 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- A. Personalien
- B. Durchbeförderung
- C. Anmerkungen