Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauc... (VIII A/52/1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände im Bereich des Schlachtens, der Fleischkontrolle sowie der Bestimmungen über das Schlachtgewicht
- Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände im Bereich des Schlachtens, der Fleischkontrolle sowie der Bestimmungen über das Schlachtgewicht
 - Art. 1 Organisation des Vollzugs
 - Art. 2 Departement Finanzen und Gesundheit
 - Art. 3 Kantonstierarzt
 - Art. 4 Kantonschemiker
 - Art. 5 Wägung von Schlachttierkörpern
 - Art. 6 Zuständigkeit, Zusammenarbeit mit der Lebensmittelkontrolle
 - Art. 7 Tätigkeitsbeschränkung
 - Art. 8 Amtsgeheimnis
 - Art. 9 Notschlachtungen
 - Art. 10 Ungeniessbares Fleisch
 - Art. 11 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 12 Inkrafttreten