Verordnung über Dienstauftrag und Arbeitszeit der Lehrkräfte an der Volksschule (126.515.851.13) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Dienstauftrag und Arbeitszeit der Lehrkräfte an der Volksschule
- Verordnung über Dienstauftrag und Arbeitszeit der Lehrkräfte an der Volksschule
 - 14. September 1969
 - § 1. Geltungsbereich
 - § 2. Auftrag der Lehrkräfte
 - § 3. 1. Gesamtarbeitszeit
 - 16. März 1971
 - § 4. 2. Präsenzzeit
 - § 5. 3. Umfang des wöchentlichen Unterrichtspensums
 - § 6. 4. gemeinsame Aktivitäten der Lehrerschaft
 - § 7. 5. Zusatzlektionen
 - § 8. 1. Vorhersehbare Unterrichtsausfälle
 - § 9. 2. Nicht vorhersehbare Unterrichtsausfälle
 - § 10. Teilzeitbeschäftigung
 - § 11. Ergänzende Weisungen
 - § 12. Kindergarten
 - § 13. Aufhebung bisherigen Rechts
 - § 14. Änderung bisherigen Rechts
 - § 1 Absatz 4 der Stundenplanverordnung für die Volksschule vom
 - 27. Oktober 1987
 - § 15. Inkrafttreten