NotSan-APrV 
                
                
            INHALT
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
 - Eingangsformel
 - Abschnitt 1
 - Ausbildung und allgemeine Prüfungsbestimmungen
 - § 1 Gliederung der Ausbildung, Gliederung der Ergänzungsausbildung
 - § 2 Theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung
 - § 3 Praxisanleitung; Praxisbegleitung
 - § 4 Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
 - § 5 Prüfungsausschuss
 - § 6 Zulassung zur Prüfung
 - § 6a Nachteilsausgleich
 - § 7 Niederschrift
 - § 8 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
 - § 9 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung
 - § 10 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Ergänzungsprüfung
 - § 11 Rücktritt von der Prüfung
 - § 12 Versäumnisfolgen
 - § 13 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
 - § 14 Prüfungsunterlagen
 - Abschnitt 2
 - Bestimmungen für die staatliche Prüfung
 - § 15 Schriftlicher Teil der Prüfung
 - § 16 Mündlicher Teil der Prüfung
 - § 17 Praktischer Teil der Prüfung
 - Abschnitt 3
 - Prüfungsbestimmungen für die staatliche Ergänzungsprüfung
 - § 18 Mündlicher Teil der Ergänzungsprüfung
 - § 19 Praktischer Teil der Ergänzungsprüfung
 - Abschnitt 4
 - Anpassungsmaßnahmen
 - § 20 Sonderregelungen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
 - § 21 Anpassungsmaßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
 - § 22 Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
 - § 23 Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
 - Abschnitt 5
 - Erlaubniserteilung
 - § 24 Erlaubnisurkunde
 - Abschnitt 6
 - Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 25 Übergangsvorschrift
 - § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Schlussformel
 - Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 1) Theoretischer und praktischer Unterricht
 - Anlage 2 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2) Praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen
 - Anlage 3 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 3) Praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern
 - Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3) Weitere Ausbildung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes
 - Anlage 5 (zu § 1 Absatz 4)
 - Anlage 6 (zu § 9 Absatz 2 Satz 1)
 - Anlage 7 (zu § 10 Satz 2)
 - Anlage 8 (zu § 21 Absatz 2)
 - Anlage 9 (zu § 21 Absatz 3)
 - Anlage 10 (zu § 22 Absatz 2)
 - Anlage 11 (zu § 22 Absatz 7)
 - Anlage 12 (zu § 24)