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            INHALT
Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme Vom 6. April 2001
- Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme Vom 6. April 2001
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Zweck, Anwendungsbereich
 - § 2 Festlegung von Qualitätszielen
 - § 3 Programme zur Verringerung der Verschmutzung durch bestimmte Stoffe
 - § 4 Erteilung von Erlaubnissen für Ableitungen der im Anhang aufgeführten Stoffe
 - § 5 In-Kraft-Treten
 - Anhang