WO - SPersVG 
                
                
            INHALT
Wahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 19. Juni 1973
- Wahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 19. Juni 1973
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Wahl des Personalrats
 - Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
 - § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer, Bekanntmachungen
 - § 2 Feststellung der Zahl der wahlberechtigten Angehörigen der Dienststelle, Wählerverzeichnis
 - § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
 - § 4 Vorabstimmung
 - § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
 - § 6 Wahlausschreiben
 - § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
 - § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
 - § 9 Sonstige Erfordernisse
 - § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
 - § 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge
 - § 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
 - § 14 Sitzungsniederschriften
 - § 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
 - § 16 Wahlhandlung
 - § 17 Schriftliche Stimmabgabe
 - § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
 - § 19 Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
 - § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 21 Wahlniederschrift
 - § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
 - § 23 Bekanntmachung und Berichtigung des Wahlergebnisses, Einsprüche
 - § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
 - Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
 - Erster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
 - § 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
 - § 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
 - § 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
 - Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl)
 - § 28 Voraussetzung für Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
 - § 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
 - Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds des Personalrats oder nur eines Vertreters einer Gruppe (Mehrheitswahl)
 - § 30 Voraussetzungen für die Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
 - Vierter Abschnitt Wahl der Personalvertretungen in einzelnen Zweigen des öffentlichen Dienstes
 - § 31 Sonderregelungen
 - Fünfter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
 - § 32 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
 - Zweiter Teil Wahl der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrats
 - Erster Abschnitt Wahl des Hauptpersonalrats
 - § 33 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
 - § 34 Leitung der Wahl
 - § 35 Feststellung der Zahl der wahlberechtigten Angehörigen der Dienststelle, Wählerverzeichnis
 - § 36 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Hauptpersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
 - § 37 Gleichzeitige Wahl
 - § 38 Wahlausschreiben
 - § 39 Bekanntmachung des Hauptwahlvorstands
 - § 40 Sitzungsniederschriften
 - § 41 Stimmabgabe, Stimmzettel
 - § 42 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
 - Zweiter Abschnitt Wahl des Bezirkspersonalrats
 - § 43
 - Dritter Abschnitt Wahl des Gesamtpersonalrats
 - § 44
 - Vierter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen und der Gesamtjugend- und Gesamtauszubildendenvertretung
 - § 45
 - Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 46 Berechnung von Fristen
 - § 47
 - § 48 Inkrafttreten
 - Anlage I
 - Anlage II
 - Anlage III
 - Anlage IV