AO-BS 
                
                
            INHALT
Verordnung – Schulordnung – über die Ausbildung an Berufsschulen im Saarland (AO-BS) Vom 4. August 2022
- Verordnung – Schulordnung – über die Ausbildung an Berufsschulen im Saarland (AO-BS) Vom 4. August 2022
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Geltungsbereich
 - § 1 Betroffene Schulen
 - § 2 Schultypen
 - Abschnitt II Allgemeine Bestimmungen
 - § 3 Ziel der Berufsschule
 - § 4 Zusammenarbeit mit den an der Berufsausbildung Beteiligten
 - § 5 Struktur und Gliederung der Berufsschule
 - § 6 Dauer der Bildungsgänge
 - § 7 Stundentafeln, Fächer, Lernfeldunterricht, ergänzendes Unterrichtsangebot des Bildungsgangs in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule
 - § 7a Stundentafel, Fächer, Bereiche im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule
 - § 7b Stundentafeln, Fächer, Lernbereiche des Bildungsgangs in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule
 - § 8 Organisation und Umfang des Unterrichts
 - § 9 Aufnahmevoraussetzungen
 - Abschnitt III Zeugnisse
 - § 10 Zeugnisarten, Zeugnisausstellung
 - § 11 Zeugnisnoten
 - § 12 Sonstige Zeugniseintragungen
 - § 13 Festsetzung der Zeugnisnoten
 - § 14 Besondere Form der Leistungsmessung im Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule
 - § 15 Ausgabe von Zeugnissen zum Ende eines Schulhalbjahres sowie von Halbjahres- und Jahreszeugnissen
 - § 16 Aushändigung und Übermittlung der Zeugnisse
 - Abschnitt IV Leistungsanforderungen in den Fachklassen
 - § 17 Erfüllung der Leistungsanforderungen
 - § 18 Benachrichtigung bei unzureichendem Leistungsstand im Fall des § 7b
 - Abschnitt V Abschlüsse und Berechtigungen
 - § 19 Berufsschulabschluss
 - § 20 Berufsschulabschluss nach Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
 - § 21 Abschluss des Bildungsgangs der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule, Erwerb der mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen
 - § 22 Benachrichtigung bei gefährdetem Abschluss des Bildungsgangs der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule
 - Abschnitt VI Schlussbestimmungen
 - § 23 Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
 - § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - § 25 Übergangsvorschrift
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 10
 - Anlage 11