SiÜpG SL 2021 
                
                
            INHALT
Gesetz Nr. 2035 Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz Vom 7. Juli 2021
- Gesetz Nr. 2035 Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz Vom 7. Juli 2021
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
 - § 2 Betroffener Personenkreis
 - § 3 Zuständigkeit
 - § 3a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
 - § 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Unterstützung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
 - § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
 - § 6 Rechte der betroffenen Person und der mitbetroffenen Person
 - Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
 - § 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
 - § 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung
 - § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
 - § 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
 - § 11 Datenerhebung
 - § 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
 - Dritter Abschnitt Verfahren
 - § 13 Sicherheitserklärung
 - § 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
 - § 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
 - § 15a Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
 - § 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
 - § 17 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
 - Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
 - § 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
 - § 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
 - § 20 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien
 - § 21 Übermittlung und Zweckbindung
 - § 22 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
 - § 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
 - Fünfter Abschnitt Sonderregelungen für den nicht öffentlichen Bereich
 - § 24 Anwendungsbereich
 - § 25 Zuständigkeit
 - § 26 Sicherheitserklärung
 - § 27 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
 - § 28 Aktualisierung
 - § 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
 - § 30 Sicherheitsakte der nicht öffentlichen Stelle
 - § 31 Datenverarbeitung in automatisierten Dateien
 - Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlussvorschriften
 - § 32 Reisebeschränkungen
 - § 33 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen
 - § 34 Verordnungsermächtigung
 - § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
 - § 36 Anwendung des Saarländischen Datenschutzgesetzes und Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes
 - § 37 Unabhängige Datenschutzkontrolle
 - § 38 Einschränkung von Grundrechten
 - § 39 Übergangsregelung
 - § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten