AbgG SL 
                
                
            INHALT
Gesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979
- Gesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - Zweiter Teil Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
 - § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
 - § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 4 Berufs- und Betriebszeiten
 - Dritter Teil Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
 - 1. Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
 - § 5 Entschädigung
 - § 6 Aufwandsentschädigung
 - § 7 Tagegeld
 - § 8 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung
 - § 9 Dienstreisen
 - 2. Abschnitt Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag
 - § 10 Übergangsgeld
 - § 11 Anspruch auf Altersentschädigung
 - § 12 Höhe der Altersentschädigung
 - § 13 Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten
 - § 14 Gesundheitsschäden
 - § 15 Versorgungsabfindung
 - § 16 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
 - § 17 Hinterbliebenenversorgung
 - § 18 (aufgehoben)
 - § 19 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
 - 3. Abschnitt Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen
 - § 20 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
 - 4. Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
 - § 21 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
 - 5. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
 - § 22 Ausübung des Mandats
 - § 23 Verhaltensregeln
 - § 24 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
 - § 25 Aufrundung
 - § 26 Verzicht, Übertragbarkeit
 - § 27 Nichtanrechenbarkeit
 - § 28 Verwendung im öffentlichen Dienst
 - § 29 Datenschutz
 - Vierter Teil Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag des Saarlandes oder in einer gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes
 - 1. Abschnitt Wahlvorbereitungsurlaub
 - § 30 Wahlvorbereitungsurlaub
 - 2. Abschnitt Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
 - § 31 Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
 - 3. Abschnitt Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt
 - § 32 Unvereinbare Ämter
 - § 33 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
 - § 34 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
 - § 35 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
 - § 36 Beamte auf Zeit, Wahlbeamte auf Zeit
 - § 37 Richter und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
 - Fünfter Teil Übergangsregelung, In-Kraft-Treten
 - § 38 (aufgehoben)
 - § 39 Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes
 - § 40 Versorgungsabfindung
 - § 41 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
 - § 42 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
 - § 43 Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten
 - § 44
 - § 45 In-Kraft-Treten , Weitergeltung alten Rechts
 - § 46 Ausführungsbestimmungen