PolLaufbVO M-V 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Polizeilaufbahnverordnung - PolLaufbVO M-V) Vom 15. Februar 2011
- Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Polizeilaufbahnverordnung - PolLaufbVO M-V) Vom 15. Februar 2011
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, Laufbahnen, Ämter und Dienstzweige des Polizeivollzugsdienstes
 - § 3 Leistungsgrundsatz
 - § 4 Stellenausschreibung
 - Abschnitt 2 Die Laufbahnen
 - Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
 - § 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
 - § 6 Befähigung
 - § 7 Probezeit
 - § 8 (aufgehoben)
 - § 9 Beförderung
 - Unterabschnitt 2 Laufbahngruppe 1
 - § 10 Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt (mittlerer Dienst)
 - § 11 Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit geeigneter Ausbildung
 - Unterabschnitt 3 Laufbahngruppe 2
 - § 12 Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt (gehobener Dienst)
 - § 13 Regelaufstieg in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (gehobener Dienst)
 - § 14 Aufstieg für besondere Verwendungen (gehobener Dienst)
 - § 15 Ernennung zur Polizei-/Kriminaloberkommissarin und zum Polizei-/Kriminaloberkommissar
 - § 16 Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für besondere Fachverwendungen in das erste Einstiegsamt (gehobener Dienst)
 - § 17 Qualifizierung für das zweite Einstiegsamt (höherer Dienst)
 - § 18 Qualifizierung für besondere Verwendungen (höherer Dienst)
 - § 19 Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt (höherer Dienst)
 - § 20 Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in das zweite Einstiegsamt (höherer Dienst)
 - Abschnitt 3 Ergänzende Vorschriften
 - § 21 Fortbildung
 - § 22 Qualifizierung
 - § 23 Dienstliche Beurteilung
 - Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 24 Erwerb der uneingeschränkten Laufbahnbefähigung
 - § 25 (aufgehoben)
 - § 26 Anwendbare Vorschriften
 - § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage