HmbBeamtVG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG) Vom 26. Januar 2010
- Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG) Vom 26. Januar 2010
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Arten der Versorgung
 - § 3 Regelung durch Gesetz
 - Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
 - § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
 - § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
 - § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
 - § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
 - § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
 - § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
 - § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
 - § 11 Sonstige Zeiten
 - § 12 Ausbildungszeiten
 - § 13 Nicht zu berücksichtigende Zeiten
 - § 14 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
 - § 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
 - § 16 Höhe des Ruhegehalts
 - § 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
 - § 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
 - § 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion
 - Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung
 - § 20 Allgemeines
 - § 21 Bezüge für den Sterbemonat
 - § 22 Sterbegeld
 - § 23 Witwen- und Witwergeld
 - § 24 Höhe des Witwen- oder Witwergeldes
 - § 25 Witwen- oder Witwerabfindung
 - § 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen sowie für nicht witwergeldberechtigte Witwer und frühere Ehemänner
 - § 27 Waisengeld
 - § 28 Höhe des Waisengeldes
 - § 29 Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
 - § 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
 - § 31 Beginn der Zahlungen
 - Abschnitt 4 Bezüge bei Verschollenheit
 - § 32 Zahlung der Bezüge
 - Abschnitt 5 Unfallfürsorge
 - § 33 Allgemeines
 - § 34 Dienstunfall
 - § 35 Einsatzversorgung
 - § 36 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
 - § 37 Heilverfahren
 - § 38 Pflegeaufwendungen
 - § 39 Unfallausgleich
 - § 40 Unfallruhegehalt
 - § 41 Erhöhtes Unfallruhegehalt
 - § 42 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte, frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
 - § 43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
 - § 43a Unfallsterbegeld
 - § 44 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
 - § 45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
 - § 46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
 - § 47 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
 - § 48 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
 - § 49 Schadensausgleich in besonderen Fällen
 - § 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
 - § 51 Meldung und Untersuchungsverfahren
 - § 51a Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat
 - § 52 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
 - Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich
 - § 53 Übergangsgeld
 - § 54 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte
 - § 55 (aufgehoben)
 - Abschnitt 7 Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und nichterwerbsmäßigen Pflege
 - § 56 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
 - § 57 Kinderzuschlag zum Witwen- oder Witwergeld
 - § 58 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
 - § 59 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
 - Abschnitt 8 Gemeinsame Vorschriften
 - § 60 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, des Alters- und Hinterbliebenenaltersgeldes
 - § 61 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, Erhöhungsbeitrag, jährliche Sonderzahlung
 - § 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
 - § 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen, Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld
 - § 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
 - § 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
 - § 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
 - § 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
 - § 67a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld
 - § 68 Kürzung der Versorgungsbezüge und des Altersgeldes nach der Ehescheidung
 - § 69 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge oder des Altersgeldes
 - § 70 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
 - § 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
 - § 72 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung
 - § 73 Anzeigepflicht
 - § 74 Anwendungsbereich
 - Abschnitt 9 Sondervorschriften
 - § 75 Entzug von Hinterbliebenenversorgung sowie Hinterbliebenenaltersgeld
 - § 76 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge und des Altersgeldes
 - Abschnitt 10 Versorgung besonderer Beamtengruppen
 - § 77 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
 - § 78 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie hauptberufliches Leitungspersonal an Hochschulen im Beamtenverhältnis
 - § 79 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
 - Abschnitt 11 Anpassung der Versorgungsbezüge
 - § 80 Allgemeine Anpassung
 - Abschnitt 12 Versorgungslastenbeteiligung früherer Dienstherren
 - § 81 Verteilung der Versorgungslasten
 - § 82 Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
 - Abschnitt 13 Übergangsvorschriften für vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Versorgungsfälle ab 1. Februar 2010
 - § 83 Vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
 - § 84 Vorhandene aktive Beamtinnen und Beamte
 - § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 und am 1. Februar 2010 vorhandene Beamtinnen und Beamte
 - § 86 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
 - § 87 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten sowie Lektorinnen und Lektoren
 - § 87a Übergangsregelung aus Anlass der Einführung von Grundleistungsbezügen
 - § 87b Übergangsregelung aus Anlass des Elften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
 - § 87c Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung der Lehramtstypen 1 bis 3 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
 - § 88 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
 - § 89 Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
 - Abschnitt 13a Altersgeld, Hinterbliebenenaltersgeld
 - § 89a Altersgeld
 - § 89b Verzicht auf den Anspruch auf Altersgeld
 - § 89c Höhe des Altersgeldes
 - § 89d Ruhen des Anspruchs auf Altersgeld, vorzeitige Beendigung des Ruhens
 - § 89e Aberkennung von Altersgeld, Erlöschen des Anspruchs wegen Verurteilung
 - § 89f Hinterbliebenenaltersgeld
 - § 89g Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
 - § 89h Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
 - § 89i Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
 - § 89j Abfindung
 - § 89k Zuständigkeit
 - Abschnitt 14 Schlussvorschriften
 - § 90 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
 - § 91 Verwendung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands