ZertVerwV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (ZertVerwV)
- Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Gegenstand der Prüfung
 - § 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
 - § 3 Durchführung der Prüfung
 - § 4 Nichtöffentlichkeit der Prüfung
 - § 5 Bewertung der Prüfung
 - § 6 Wiederholung der Prüfung und Prüfungsbescheinigung, weitere Einzelheiten des Prüfungsverfahrens
 - § 7 Befreiung von der Prüfungspflicht
 - § 8 Juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter
 - § 9 Inkrafttreten
 - Schlussformel
 - Anlage 1 (zu § 1 Satz 1) Prüfungsgegenstände
 - Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2 Satz 1) Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes