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            INHALT
Landesverordnung zur Durchführung des § 8 des Landesgesetzes über den Ausgleich von Preisermäßigungen bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs Vom 1. März 2016
- Landesverordnung zur Durchführung des § 8 des Landesgesetzes über den Ausgleich von Preisermäßigungen bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs Vom 1. März 2016
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 2 Antrag auf Gewährung des Ausgleichs
 - § 3 Festsetzung, Auszahlung und Schlussabrechnung
 - § 4 Regelungen zur Vermeidung einer Überkompensation
 - § 5 Inkrafttreten