WBGDVO 
                
                
            INHALT
Landesverordnung zur Durchführung des Weiterbildungsgesetzes (WBGDVO) Vom 5. Februar 1996
- Landesverordnung zur Durchführung des Weiterbildungsgesetzes (WBGDVO) Vom 5. Februar 1996
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Zuständige Behörden (§ 30 WBG)
 - § 1 Zuständigkeiten des für Weiterbildung zuständigen Ministeriums
 - § 2 Zuständigkeiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
 - Abschnitt 2 Abgrenzung der Maßnahmen der Weiterbildung im Sinne des Weiterbildungsgesetzes von anderen Maßnahmen (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 WBG)
 - § 3 Maßnahmen der Weiterbildung
 - § 4 Andere Maßnahmen
 - Abschnitt 3 Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte, Anerkennung von Volkshochschulen, Landesorganisationen und Heimbildungsstätten (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b WBG)
 - § 5 Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte
 - § 6 Einwohnerzahl
 - § 7 Einzugsbereich
 - § 8 Spezialgebiete
 - § 9 Gruppenspezifische Eigeninteressen
 - § 10 Weiterbildungsstunden
 - § 11 Angeschlossene Einrichtungen der Weiterbildung
 - Abschnitt 4 Zuwendungen zum Betrieb (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c WBG)
 - § 12 Festlegung des Schlüssels für die Verteilung der Zuwendungen zum Betrieb
 - § 13 Verfahren
 - Abschnitt 5 Landesbeirat für Weiterbildung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d WBG)
 - Unterabschnitt 1 Berufung der stimmberechtigten Mitglieder
 - § 14 Berufung
 - § 15 Abberufung
 - § 16 Stellvertretende Mitglieder
 - Unterabschnitt 2 Kosten der Geschäftsführung, Reisekosten
 - § 17 Kosten der Geschäftsführung
 - § 18 Reisekosten
 - Abschnitt 6 Schlussbestimmung
 - § 19