HessVwVKostO 
                
                
            INHALT
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung - HessVwVKostO) Vom 9. Dezember 1966
- Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung - HessVwVKostO) Vom 9. Dezember 1966
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Kosten der Vollstreckung von Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
 - § 1 Mahngebühr
 - § 1a Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft
 - § 1b Gebühr für die Festsetzung eines Zahlungsplans mit Vollstreckungsaufschub
 - § 2 Pfändungsgebühr
 - § 3 Wegnahmegebühr
 - § 4 Verwertungsgebühr
 - § 4a Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
 - § 4b Gebühr für die Beantragung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
 - Zweiter Abschnitt Kosten der Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung mit Ausnahme einer Geldleistung oder eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird
 - § 5 Gebühr für die Androhung eines Zwangsmittels
 - § 6 Gebühren für die Zwangsgeldfestsetzung
 - § 6 a Gebühr für die Ersatzvornahme
 - § 6 b Gebühr für die Erzwingung von Duldungen und Unterlassungen
 - § 7 Wegnahmegebühr
 - § 7a Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
 - § 8 Zwangsräumungsgebühr
 - § 9 Vorführungsgebühr
 - Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
 - § 10 Mehrheit von Pflichtigen
 - § 11 Auslagen
 - § 12 Reisekosten
 - § 13 Kostenschuldner und Kostenhaftung
 - § 13a Übergangsvorschrift
 - § 14
 - § 15 Unrichtige Sachbehandlung
 - § 16 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3