ZweiradFortbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – motorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – motorisierte Zweiradtechnik (ZweiradFortbV)
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – motorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – motorisierte Zweiradtechnik (Zweirad-Service-Fortbildungsverordnung - ZweiradFortbV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
 - § 2 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 3 Struktur der Prüfungsinhalte
 - § 4 Durchführung der Prüfung
 - § 5 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Technik“
 - § 6 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“
 - § 7 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
 - § 8 Bewerten der Prüfungsleistungen
 - § 9 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
 - § 10 Zeugnisse
 - § 11 Wiederholung der Prüfung
 - § 12 Übergangsvorschriften
 - § 13 Inkrafttreten
 - Anlage 1 (zu den §§ 8 und 9) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
 - Anlage 2 (zu § 10) Zeugnisinhalte