HessJStVollzG 
                
                
            INHALT
Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz (HessJStVollzG) Vom 19. November 2007
- Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz (HessJStVollzG) Vom 19. November 2007
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Anwendungsbereich
 - § 1 Anwendungsbereich
 - Zweiter Abschnitt Grundsätze des Vollzugs der Jugendstrafe
 - § 2 Erziehungsziel und Schutz der Allgemeinheit
 - § 3 Gestaltung des Vollzugs
 - § 4 Mitwirkung der Gefangenen
 - § 5 Leitlinien der Förderung, Maßnahmen
 - § 6 Stellung der Gefangenen
 - § 7 Einbeziehung Dritter
 - Dritter Abschnitt Planung des Vollzugs
 - § 8 Aufnahme
 - § 9 Feststellung des Förderbedarfs
 - § 10 Förderplan
 - § 11 Verlegung, Überstellung und Ausanwortung
 - § 12 Sozialtherapie
 - § 13 Geschlossener Vollzug und vollzugsöffnende Maßnahmen
 - § 14 Weisungen, Rücknahme und Widerruf
 - § 15 Verlassen der Anstalt aus wichtigem Anlass
 - § 16 Entlassungsvorbereitung
 - § 17 Entlassung und Hilfen
 - § 17a Besondere Vorschriften für Gefangene mit vorbehaltener Sicherungsverwahrung
 - Vierter Abschnitt Unterbringung und Versorgung der Gefangenen
 - § 18 Unterbringung
 - § 19 Ausstattung des Haftraums
 - § 20 Persönlicher Besitz
 - § 21 Kleidung
 - § 22 Verpflegung und Einkauf
 - § 23 Gesundheitsvorsorge
 - § 24 Medizinische Versorgung
 - § 25 Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge
 - § 26 Soziale und psychologische Hilfe
 - Fünfter Abschnitt Schule, Ausbildung, Weiterbildung und Arbeit
 - § 27 Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, Arbeit
 - § 27a Ablösung
 - § 28 Abschluss im Vollzug begonnener Bildungsmaßnahmen
 - Sechster Abschnitt Freizeit, Sport
 - § 29 Gestaltung der freien Zeit
 - § 30 Sport
 - Siebter Abschnitt Religionsausübung und Seelsorge
 - § 31 Religionsausübung und Seelsorge
 - Achter Abschnitt Außenkontakte der Gefangenen
 - § 32 Grundsätze
 - § 33 Besuch
 - § 34 Schriftwechsel
 - § 35 Telekommunikation
 - § 36 Pakete
 - Neunter Abschnitt Anerkennung für Ausbildung und Arbeit, Gelder der Gefangenen
 - § 37 Vergütung von Ausbildung und Arbeit
 - § 38 Zusätzliche Anerkennung von Ausbildung und Arbeit
 - § 39 Hausgeld
 - § 40 Taschengeld
 - § 41 Überbrückungsgeld
 - § 42 Haftkostenbeitrag
 - § 43 Eigengeld
 - Zehnter Abschnitt Sicherheit und Ordnung
 - § 44 Grundsätze, Verhaltensvorschriften
 - § 45 Absuchung, Durchsuchung und Untresuchung
 - § 46 Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs
 - § 47 Lichtbildausweise
 - § 48 Festnahmerecht
 - § 49 Besondere Sicherungsmaßnahmen
 - § 50 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen, ärztliche Überwachung
 - § 51 Ersatz von Aufwendungen
 - Elfter Abschnitt Unmittelbarer Zwang
 - § 52 Unmittelbarer Zwang
 - § 53 Schusswaffengebrauch
 - Zwölfter Abschnitt Erzieherische Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen
 - § 54 Erzieherische Maßnahmen, Konfliktregelung
 - § 55 Disziplinarmaßnahmen
 - § 56 Verfahren und Vollstreckung
 - Dreizehnter Abschnitt Beschwerde
 - § 57 Beschwerderecht
 - Vierzehnter Abschnitt Datenschutz
 - § 58 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
 - § 58a Überprüfung anstaltsfremder Personen
 - § 58b Überprüfung Gefangener, Fallkonferenzen
 - § 59 Auslesen von Datenspeichern
 - § 60 Zweckbindung und Übermittlung
 - § 61 Schutz besonderer Daten
 - § 62 Abruf durch die Aufsichtsbehörde, gemeinsame Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren
 - § 63 Datensicherung
 - § 64 Information und Auskunft an die Betroffenen, Akteneinsicht
 - § 65 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung
 - Fünfzehnter Abschnitt Fortentwicklung des Vollzugs, kriminologische Forschung
 - § 66 Fortentwicklung des Vollzugs, kriminologische Forschung
 - Sechzehnter Abschnitt Aufbau der Anstalten
 - § 67 Grundsatz
 - § 68 Anstalten
 - § 69 Einrichtungen der schulischen und beruflichen Bildung, Arbeit
 - § 70 Unterbringung von Gefangenen mit Kindern
 - § 71 Anstaltsleitung
 - § 72 Vollzugsbedienstete
 - § 73 Seelsorgerinnen und Seelsorger
 - § 74 Mitverantwortung der Gefangenen
 - § 75 Hausordnung
 - Siebzehnter Abschnitt Aufsicht über die Anstalten, Beiräte
 - § 76 Aufsichtsbehörde
 - § 77 Beiräte
 - Achtzehnter Abschnitt Schlussvorschriften
 - § 78 Einschränkung von Grundrechten
 - § 79 Inkrafttreten