BaMaV RP 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Vom 12. September 2007
- Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter Vom 12. September 2007
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich, Zweck der Ersten Staatsprüfungen
 - § 2 Fächer
 - § 3 Bestandteile der Anerkennung
 - Teil 2 Voraussetzungen für die Anerkennung
 - § 4 Allgemeine Voraussetzungen der Anerkennung
 - § 5 Strukturelle Anforderungen für die Anerkennung
 - § 6 Leistungspunkte, Ermittlung der Prüfungsnoten
 - § 7 Eignungsprüfungen
 - Teil 3 Schulpraktika
 - § 8 Ziele der Schulpraktika
 - § 9 Durchführung und Bewertung der Schulpraktika
 - Teil 4 Anerkennung als Erste Staatsprüfung
 - § 10 Anerkennung als Erste Staatsprüfung
 - § 11 Bescheinigung über die Anerkennung als Erste Staatsprüfung
 - Teil 5 Schlussbestimmung
 - § 12 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - 1. Umfang der schulpraktischen Ausbildung
 - 2. Gliederung der schulpraktischen Ausbildung
 - 3. Inhalte und Ziele der schulpraktischen Ausbildung
 - 4. Leistungspunkte
 - 5. Zuständigkeiten für die Durchführung der Schulpraktika
 - 6. Pflichten der Studierenden
 - 7. Praktikumsleistungen
 - 8. Bewertungen der Praktikumsleistungen, Wiederholungen der Praktika
 - 9. Versäumnisse, Krankheit
 - 10. Angebot und Auswahl der Praktikumsplätze
 - 11. Regelungen für Praktika an außerschulischen Lern- oder Ausbildungsorten