WpHGMaAnzV 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance- Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHGMaAnzV)
- Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance- Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung - WpHGMaAnzV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Sachkunde
 - § 1 Sachkunde des Mitarbeiters in der Anlageberatung
 - § 1a Sachkunde des Vertriebsmitarbeiters
 - § 1b Sachkunde des Mitarbeiters in der Finanzportfolioverwaltung
 - § 2 Sachkunde des Vertriebsbeauftragten
 - § 3 Sachkunde des Compliance-Beauftragten
 - § 4 Berufsqualifikationen als Sachkundenachweis
 - § 5 Anerkennung ausländischer Berufsbefähigungsnachweise im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
 - § 6 Zuverlässigkeit
 - Abschnitt 2
 - Anzeigen
 - § 7 Einreichung der Anzeigen
 - § 8 Inhalt der Anzeigen
 - Abschnitt 3
 - Datenbank
 - § 9 Inhalt der Datenbank
 - § 10 Verantwortlichkeit
 - § 11 Dauer der Speicherung
 - Abschnitt 4
 - Schlussvorschriften
 - § 12 Übergangsregelung
 - § 13 Inkrafttreten