ThürNRG 
                
                
            INHALT
Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG) Vom 22. Dezember 1992
- Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG) Vom 22. Dezember 1992
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Nachbar und Nutzungsberechtigter
 - § 2 Anwendungsbereich
 - Zweiter Abschnitt Nachbarwand
 - § 3 Grundsatz
 - § 4 Beschaffenheit der Nachbarwand
 - § 5 Anbau an die Nachbarwand
 - § 6 Anzeige des Anbaues
 - § 7 Vergütung
 - § 8 Unterhaltung der Nachbarwand
 - § 9 Nichtbenutzen der Nachbarwand
 - § 10 Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau
 - § 11 Erhöhen und Unterfangen der Nachbarwand
 - § 12 Gründungstiefe
 - Dritter Abschnitt Grenzwand
 - § 13 Errichten der Grenzwand
 - § 14 Anbau an eine Grenzwand
 - § 14 a Überbau durch Wärmedämmung
 - § 15 Anschluß bei zwei Grenzwänden
 - § 16 Unterfangen einer Grenzwand
 - Vierter Abschnitt Hochführen von Abgasanlagen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen
 - § 17 Inhalt und Umfang
 - § 18 Anzeigepflicht
 - § 19 Schadensersatz
 - § 20 Entschädigung
 - Fünfter Abschnitt Hammerschlags- und Leiterrecht
 - § 21 Inhalt und Umfang
 - § 22 Anzeigepflicht
 - § 23 Schadensersatz
 - § 24 Gefahr im Verzug
 - § 25 Entschädigung
 - Sechster Abschnitt Duldung von Leitungen
 - § 26 Duldungspflicht
 - § 27 Unterhaltung der Leitungen
 - § 28 Anzeigepflicht und Schadensersatz
 - § 29 Anschlußrecht des Duldungspflichtigen
 - § 30 Betretungsrecht
 - § 31 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
 - § 32 Entschädigung
 - § 33 Anschluß an Fernheizungen
 - Siebenter Abschnitt Fenster- und Lichtrecht
 - § 34 Inhalt und Umfang
 - § 35 Ausnahmen
 - § 36 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
 - Achter Abschnitt Dachtraufe
 - § 37 Ableitung des Niederschlagswassers
 - § 38 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
 - Neunter Abschnitt Einfriedungen
 - § 39 Einfriedungspflicht
 - § 40 Kosten und Unterhaltung der Einfriedung
 - § 41 Anzeigepflicht
 - § 42 Grenzabstand von Einfriedungen
 - Zehnter Abschnitt Bodenerhöhungen
 - § 43 Grundsatz
 - Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen
 - § 44 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
 - § 45 Grenzabstände für Hecken
 - § 46 Ausnahmen
 - § 47 Berechnung des Abstandes
 - § 48 Grenzabstände im Weinbau
 - § 49 Grenzabstände für Wald
 - § 50 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen
 - § 51 Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden
 - § 52 Nachträgliche Grenzänderungen
 - Zwölfter Abschnitt Verjährung
 - § 53 Verjährung
 - Dreizehnter Abschnitt Schlußbestimmungen
 - § 54 Übergangsbestimmungen
 - § 55 Gleichstellungsbestimmung
 - § 56 Außerkrafttreten von Bestimmungen
 - § 57 Inkrafttreten