BG§136Abs3AnO TH 
                
                
            INHALT
Anordnung des Ministers für Justiz und Europaangelegenheiten über die Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis nach § 136 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes auf die Oberfinanzdirektion Erfurt - Zentrale Gehaltsstelle Vom 19. Juni 1996
- Anordnung des Ministers für Justiz und Europaangelegenheiten über die Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis nach § 136 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes auf die Oberfinanzdirektion Erfurt - Zentrale Gehaltsstelle Vom 19. Juni 1996
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1
 - § 2