ThürSOBFS 2 m. b. A. 
                
                
            INHALT
Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge mit berufsqualifizierendem Abschluß (ThürSOBFS 2 m. b. A.) Vom 14. November 1997
- Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge mit berufsqualifizierendem Abschluß (ThürSOBFS 2 m. b. A.) Vom 14. November 1997
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - Zweiter Teil Organisation, Aufnahme
 - Erster Abschnitt Organisation
 - § 2 Organisationsform
 - § 3 Bildungsgänge
 - § 4 Stundentafeln
 - Zweiter Abschnitt Aufnahme
 - § 5 Anmeldung
 - § 6 Aufnahmevoraussetzung
 - § 7 Aufnahme
 - § 8 Zulassungsbeschränkungen
 - § 9 Aufnahme von Schülern mit ausländischen Bildungsnachweisen
 - § 10 Aufnahme von Schülern nach Unterbrechung des Schulbesuchs
 - Dritter Teil Versetzung, Zeugnisse
 - § 11 Versetzung
 - § 11a Wiederholte Leistungsfeststellung
 - § 12 Zeugnisse
 - Vierter Teil Prüfungen
 - Erster Abschnitt Abschlußprüfung
 - § 13 Gliederung der Abschlußprüfung
 - § 14 Information der Schüler
 - § 15 Prüfungskommission, Fachprüfungskommission
 - § 16 Zuhörer
 - § 17 Verschwiegenheitspflicht
 - § 18 Prüfungstermine, Prüfungsaufgaben
 - § 19 Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Prüfung
 - § 20 Bewertung der schriftlichen Prüfung
 - § 21 Vornoten
 - § 22 Gegenstand, Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung
 - § 23 Gegenstand, Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung
 - § 24 Festsetzung der Endnote und des Prüfungsergebnisses
 - § 25 Wiederholung der Abschlußprüfung
 - § 26 Rücktritt, Versäumnis
 - § 27 Täuschung
 - § 28 Einsichtnahme
 - Zweiter Abschnitt Externenprüfung
 - § 29 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 30 Zulassungsantrag, Zulassung
 - § 31 Prüfung
 - § 32 Prüfungsergebnis, Abschlußprüfung
 - Fünfter Teil Besondere Bestimmungen
 - Erster Abschnitt Bildungsgang Kinderpflege
 - § 33 Gliederung der Ausbildung
 - § 34 Prüfung
 - § 35 Abschlußzeugnis, Berufsbezeichnung
 - Zweiter Abschnitt Bildungsgang Sozialbetreuer
 - § 36 Gliederung der Ausbildung
 - § 37 Prüfung
 - § 38 Abschlußzeugnis, Berufsbezeichnung
 - Dritter Abschnitt Bildungsgang Kosmetik
 - § 39 Gliederung der Ausbildung
 - § 40 Prüfung
 - § 41 Abschlußzeugnis, Berufsbezeichnung
 - Sechster Teil Schlußbestimmungen
 - § 42 Übergangsbestimmung
 - § 43 Gleichstellungsklausel
 - § 44 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3