ThürSOhBFS 2 
                
                
            INHALT
Thüringer Schulordnung für die höhere Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge - (ThürSOhBFS 2) Vom 11. Juli 1997
- Thüringer Schulordnung für die höhere Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge - (ThürSOhBFS 2) Vom 11. Juli 1997
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Teil Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - Zweiter Teil Organisation, Aufnahme
 - Erster Abschnitt Organisation
 - § 2 Organisationsform
 - § 3 Bildungsgänge
 - § 4 Stundentafeln
 - Zweiter Abschnitt Aufnahme
 - § 5 Anmeldung
 - § 6 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 7 Aufnahme
 - § 8 Zulassungsbeschränkungen
 - § 9 Aufnahme von Schülern mit ausländischen Bildungsnachweisen
 - § 10 Aufnahme von Schülern nach Unterbrechung des Schulbesuchs
 - Dritter Teil Versetzung, Zeugnisse
 - Erster Abschnitt Versetzung
 - § 11 Versetzung
 - § 11 a Wiederholte Leistungsfeststellung
 - Zweiter Abschnitt Zeugnisse
 - § 12 Zeugnisse
 - § 13 Zeugnisse für das Schulhalbjahr und das Schuljahr
 - § 14 Abschlußzeugnis, Abgangszeugnis
 - Vierter Teil Abschlußprüfung
 - § 15 Gliederung und Umfang der Abschlußprüfung
 - § 16 Information der Schüler
 - § 17 Prüfungskommission, Fachprüfungskommission
 - § 18 Zuhörer
 - § 19 Verschwiegenheitspflicht
 - § 20 Prüfungstermine, Prüfungsaufgaben
 - § 21 Durchführung der schriftlichen Prüfung
 - § 22 Bewertung der schriftlichen Prüfung
 - § 23 Vornoten
 - § 24 Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung
 - § 25 Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung
 - § 26 Festsetzung der Endnote und des Prüfungsergebnisses
 - § 27 Wiederholung der Abschlußprüfung
 - § 28 Rücktritt, Versäumnis
 - § 29 Täuschung
 - § 30 Einsichtnahme
 - Fünfter Teil Externenprüfung
 - § 31 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 32 Zulassungsantrag, Zulassung
 - § 33 Prüfung
 - § 34 Prüfungsergebnis, Abschlußzeugnis
 - Sechster Teil Fachhochschulreife
 - § 35 Erwerb der Fachhochschulreife
 - § 36 Prüfungstermine, Prüfungsaufgaben
 - § 37 Anwendbare Bestimmungen
 - § 38 Zeugnis
 - Siebter Teil Schlußbestimmungen
 - § 39 Übergangsbestimmung
 - § 40 Gleichstellungsklausel
 - § 41 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 10
 - Anlage 11
 - Anlage 12