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Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des technischen Dienstes in der Arbeitsschutzaufsicht und über den Aufstieg in den höheren Dienst Vom 15. Juni 1998
- Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des technischen Dienstes in der Arbeitsschutzaufsicht und über den Aufstieg in den höheren Dienst Vom 15. Juni 1998
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel der Ausbildung
- § 3 Zulassungsvoraussetzungen
- § 4 Einstellungsverfahren
- § 5 Einstellungstermin
- Zweiter Abschnitt Vorbereitungsdienst
- § 6 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 7 Rechtsverhältnis, Dienstbezeichnung
- § 8 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
- Dritter Abschnitt Ausbildung
- § 9 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsleiter
- § 10 Gliederung der Ausbildung, Lehrfächer
- § 11 Theoretische und praktische Ausbildung
- § 12 Leistungsnachweise
- § 13 Bewertung der Leistungen
- § 14 Proberevision
- § 15 Aufgaben des Ausbildungsleiters
- § 16 Aufgaben der Ausbildungsbehörde
- § 17 Ausbildungsnachweis
- § 18 Befähigungsberichte, abschließende Beurteilung
- § 19 Ausbildungsakte
- Vierter Abschnitt Prüfungen
- § 20 Zweck der Prüfung
- § 21 Abnahme der Prüfung
- § 22 Zulassung zur Prüfung
- § 23 Prüfung
- § 24 Häusliche Prüfungsarbeit
- § 25 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
- § 26 Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
- § 27 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- § 28 Mündliche Prüfung
- § 29 Prüfungsniederschrift, Prüfungsakte
- § 30 Gesamtergebnis
- § 31 Prüfungszeugnis, Einsicht in Prüfungsakten
- § 32 Erkrankung, Versäumnisse
- § 33 Folgen bei Unregelmäßigkeiten
- § 34 Wiederholung der Prüfung
- § 35 Rücknahme der Prüfungsentscheidung
- Fünfter Abschnitt Aufstieg
- § 36 Aufstiegsbeamte
- Sechster Abschnitt Schlußbestimmungen
- § 37 Gleichstellungsbestimmung
- § 38 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6