ThürPflHG 
                
                
            INHALT
Thüringer Gesetz über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz - ThürPflHG -)
- Thüringer Gesetz über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz - ThürPflHG -)
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
 - § 1 Berufsbezeichnungen
 - § 2 Erlaubniserteilung
 - § 3 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
 - § 4 Sprachkenntnisse
 - § 5 (aufgehoben)
 - § 6 (aufgehoben)
 - § 7 (aufgehoben)
 - § 8 Verpflichtung zum Führen der in § 1 genannten Berufsbezeichnungen
 - § 9 Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit
 - § 10 Rücknahme, Widerruf
 - Zweiter Abschnitt Ausbildung
 - § 11 Ausbildungsziel
 - § 12 Dauer und Struktur der Ausbildung
 - § 13 Zugangsvoraussetzungen
 - § 14 Anrechnung von Fehlzeiten und anderen Ausbildungen
 - § 15 Rechtsverordnungen
 - Dritter Abschnitt Ausbildungsverhältnis
 - § 16 Ausbildungsvertrag
 - § 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen
 - § 18 Pflichten des Ausbildungsträgers
 - § 19 Pflichten des Auszubildenden
 - § 20 Ausbildungsvergütung
 - § 21 Erstattung der Ausbildungskosten
 - § 22 Probezeit
 - § 23 Beendigung der Ausbildung
 - § 24 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
 - § 25 Übergang eines Ausbildungsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
 - § 26 Nichtigkeit abweichender Vereinbarungen
 - Vierter Abschnitt Anwendungsbestimmungen
 - § 27 Nichtanwendung
 - § 28 Ausschluss des Berufsbildungsgesetzes
 - Fünfter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeit
 - § 29 Ordnungswidrigkeiten
 - § 30 Zuständigkeit
 - Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 31 Gleichstellungsbestimmung
 - § 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage