ThürPersVG 
                
                
            INHALT
Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2020
- Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2020
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
 - § 3 Unabdingbarkeit
 - § 4 Beschäftigte
 - § 5 Gruppen
 - § 6 Dienststellen
 - § 7 Dienststellenleiter
 - § 8 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
 - § 9 Weiterbeschäftigung Auszubildender
 - § 10 Schweigepflicht
 - § 11 Unfallvorschriften
 - ZWEITER TEIL Personalvertretungen
 - § 12 Bildung von Personalräten
 - § 13 Wahlberechtigung
 - § 14 Wählbarkeit
 - § 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
 - § 16 Zahl der Personalratsmitglieder
 - § 17 Vertretung der Gruppen
 - § 18 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
 - § 19 Wahlverfahren
 - § 20 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
 - § 21 Wahl des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
 - § 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter
 - § 23 Aufgaben des Wahlvorstandes
 - § 24 Verbot der Wahlbehinderung - Wahlkosten
 - § 25 Anfechtung der Wahl
 - § 26 Amtszeit
 - § 27 Neuwahl vor dem Ende der Amtszeit
 - § 28 Ausschluss und Auflösung
 - § 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
 - § 30 Ruhen der Mitgliedschaft
 - § 31 Ersatzmitglieder
 - § 32 Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften
 - DRITTER TEIL Geschäftsführung
 - § 33 Vorstand
 - § 34 Sitzungen
 - § 35 Durchführung der Sitzungen
 - § 36 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten und weiteren Personen
 - § 37 Beschlussfassung - Beschlussfähigkeit
 - § 38 Gemeinsame Beratung - Gruppenentscheidung
 - § 39 Aussetzen von Beschlüssen
 - § 40 Teilnahme sonstiger Personen
 - § 41 Verhandlungsniederschrift
 - § 42 Geschäftsordnung
 - § 43 Sprechstunden
 - § 44 Kosten
 - VIERTER TEIL Rechtsstellung
 - § 45 Freistellung vom Dienst
 - § 46 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
 - § 47 Sondervorschriften
 - FÜNFTER TEIL Personalversammlung
 - § 48 Zusammensetzung und Leitung
 - § 49 Einberufung, Tätigkeitsbericht
 - § 50 Zeitpunkt
 - § 51 Gegenstand
 - § 52 Teilnahmerecht
 - SECHSTER TEIL Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
 - § 53 Stufenvertretungen
 - § 54 Entsprechende Anwendungen
 - § 55 Gesamtpersonalrat
 - § 56 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung
 - § 56a Personalräteversammlung
 - SIEBTER TEIL Vertretung der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden
 - § 57 Jugend- und Auszubildendenvertretung
 - § 58 Aktives und passives Wahlrecht
 - § 59 Zusammensetzung
 - § 60 Wahlvorstand, Wahl, Amtszeit
 - § 61 Aufgaben
 - § 62 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
 - § 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
 - § 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
 - § 65 Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
 - ACHTER TEIL Beteiligung der Personalvertretungen
 - § 66 Zusammenarbeit, Monatsgespräch
 - § 67 Allgemeine Grundsätze
 - § 68 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung
 - § 68a Wirtschaftsausschuss
 - § 69 Umfang der Mitbestimmung
 - § 69a Verfahren der Mitbestimmung
 - § 70 Initiativrecht
 - § 71 Einigungsstelle, Bildung, Kosten
 - § 72 Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle
 - § 73 Mitbestimmung in personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
 - § 74 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
 - § 75 Dienstvereinbarungen
 - § 76 Durchführung von Entscheidungen
 - § 77 Anhörungsrechte
 - § 78 Mitbestimmung und Anhörungsrecht bei Kündigungen
 - § 79 Teilnahme an Prüfungen, Auswahl- und Beurteilungsgesprächen
 - § 80 Datenschutz
 - § 81 Unterstützung bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
 - § 82 Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
 - § 82a Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene
 - § 82b Bildung dienststellenübergreifender Arbeitsgruppen
 - NEUNTER TEIL Gerichtliche Entscheidungen
 - § 83 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
 - § 84 Bildung von Fachkammern und Fachsenaten
 - ZEHNTER TEIL Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschluss-Sachen
 - § 85 Abweichung für das Amt für Verfassungsschutz
 - § 86 Abweichungen für die Landesforstanstalt
 - § 87 Abweichungen und Sonderregelungen im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
 - § 88 Abweichungen für Hochschulen
 - § 89 Abweichungen für öffentliche Theater und Orchester
 - § 90 Abweichungen und Sonderregelungen für die Beschäftigten im Polizeidienst des Landes
 - § 91 (aufgehoben)
 - § 92 Abweichungen und Sonderregelungen im Geschäftsbereich des für Schulwesen zuständigen Ministeriums
 - § 93 Ausschuss für geheime Verschluss-Sachen
 - ELFTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 94 Rechtsverordnung über Wahlvorschriften
 - § 95 Übergangsbestimmungen
 - § 96 Evaluierung
 - § 97 Gleichstellungsbestimmung
 - (§ 98 Inkrafttreten