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            INHALT
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) Vom 2. März 2009
- Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) Vom 2. März 2009
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Wahlorgane
 - § 1 Wahlleiter und Wahlausschuss
 - § 2 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
 - § 3 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
 - Zweiter Abschnitt Vorbereitung der Wahl
 - § 4 Stimmbezirke
 - § 5 Führung und Form des Wählerverzeichnisses
 - § 6 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, Zuständigkeiten
 - § 7 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
 - § 8 Bekanntmachung über die Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
 - § 9 Einsicht in das Wählerverzeichnis
 - § 10 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis
 - § 11 Berichtigung und Abschluss des Wählerverzeichnisses
 - § 12 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
 - § 13 Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheins
 - § 14 Wahlscheinantrag
 - § 15 Erteilung der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
 - § 16 Vermerk im Wählerverzeichnis
 - § 17 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 18 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
 - § 19 Prüfung der Wahlvorschläge
 - § 20 Unterstützungsunterschriften
 - § 21 Zurücknahme
 - § 22 Zulassung der Wahlvorschläge und Listenverbindungen
 - § 23 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge und Listenverbindungen
 - § 24 Tod oder Verlust der Wählbarkeit eines Bewerbers nach Zulassung des Wahlvorschlags
 - § 25 Stimmzettel
 - § 26 Stimmzettelumschläge, Wahlbriefumschläge
 - § 27 Wahlbekanntmachung
 - § 28 Wahlraum, Wahlkabinen
 - § 29 Wahlurne, Wahltisch
 - § 30 Ausstattung des Wahlvorstands
 - Dritter Abschnitt Wahlhandlung
 - § 31 Eröffnung der Wahlhandlung
 - § 32 Öffentlichkeit der Wahl und Ordnung im Wahlraum
 - § 33 Stimmabgabe
 - § 34 Stimmabgabe hilfebedürftiger Wähler
 - § 35 Schluss der Wahlhandlung
 - § 36 Durchführung der Briefwahl
 - Vierter Abschnitt Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 37 Beginn der Ermittlung des Wahlergebnisses
 - § 38 Zählung der Wähler
 - § 39 Zählung der Stimmen bei Verhältniswahl
 - § 40 Zählung der Stimmen bei Mehrheitswahl
 - § 41 Zählung der Stimmen bei der Wahl der Bürgermeister, der Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeister, des Landrats
 - § 42 Ermittlung des Briefwahlergebnisses durch den Wahlvorstand
 - § 43 Ermittlung des Briefwahlergebnisses durch den Briefwahlvorstand
 - § 44 Schnellmeldung
 - § 45 Wahlniederschrift
 - § 46 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
 - § 47 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 48 Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 48a Stichwahl
 - § 49 Vernichtung der Wahlunterlagen
 - § 50 Ortsübliche öffentliche Bekanntmachungen
 - § 51 Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden
 - Fünfter Abschnitt Kosten der Wahlen
 - § 52 Kosten der Wahlen
 - Sechster Abschnitt Verbindung der Kommunalwahlen mit anderen Wahlen
 - § 53 Verbindung mit Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen
 - Siebter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 54 Anlagen
 - § 55 Übergangsbestimmungen
 - § 56 Gleichstellungsbestimmung
 - § 57 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 6a
 - Anlage 7
 - Anlage 7a
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 10
 - Anlage 11
 - Anlage 12
 - Anlage 13
 - Anlage 14
 - Anlage 15
 - Anlage 16
 - Anlage 16a
 - Anlage 16b
 - Anlage 16c
 - Anlage 17
 - Anlage 17a
 - Anlage 17b
 - Anlage 17c
 - Anlage 18
 - Anlage 18a
 - Anlage 18b
 - Anlage 18c
 - Anlage 19
 - Anlage 19a
 - Anlage 19b
 - Anlage 19c
 - Anlage 20
 - Anlage 20a
 - Anlage 20b
 - Anlage 20c
 - Anlage 21
 - Anlage 21a
 - Anlage 22
 - Anlage 23
 - Anlage 24
 - Anlage 25
 - Anlage 26