ThürLWG 
                
                
            INHALT
Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz - ThürLWG -) in der Fassung vom 30. Juli 2012
- Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz - ThürLWG -) in der Fassung vom 30. Juli 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Wahlsystem
 - § 1 Zusammensetzung des Landtags und Wahlrechtsgrundsätze
 - § 2 Gliederung des Wahlgebiets
 - § 3 Stimmen
 - § 4 Wahl in den Wahlkreisen
 - § 5 Wahl nach Landeslisten
 - § 6 Verteilung der Sitze nach Landeslisten
 - Zweiter Abschnitt Wahlorgane
 - § 7 Wahlorgane
 - § 8 Wahlleiter und Wahlausschüsse
 - § 9 Wahlvorsteher, Wahlvorstände, Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstände
 - § 10 Verbot mehrfacher Berufung
 - § 11 Verfahren in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen
 - § 12 Ehrenämter
 - Dritter Abschnitt Wahlrecht und Wählbarkeit
 - § 13 Wahlrecht
 - § 14 Ausschluss vom Wahlrecht
 - § 15 Ausübung des Wahlrechts
 - § 16 Wählbarkeit
 - § 17 Ausschluss von der Wählbarkeit
 - Vierter Abschnitt Vorbereitung der Wahl
 - § 18 Festsetzung des Wahltags, Dauer der Wahlhandlung
 - § 19 Wählerverzeichnis und Wahlschein
 - § 20 Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige
 - § 21 Einreichung der Wahlvorschläge
 - § 22 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
 - § 23 Aufstellung von Parteibewerbern
 - § 24 Vertrauensperson
 - § 25 Zurücknahme von Wahlkreisvorschlägen
 - § 26 Änderung von Wahlkreisvorschlägen
 - § 27 Beseitigung von Mängeln
 - § 28 Zulassung der Wahlkreisvorschläge
 - § 29 Landeslisten
 - § 30 Zulassung der Landeslisten
 - § 31 Stimmzettel
 - Fünfter Abschnitt Wahlhandlung
 - § 32 Öffentlichkeit der Wahlhandlung
 - § 33 Unzulässige Wahlbeeinflussung
 - § 34 Wahrung des Wahlgeheimnisses
 - § 35 Stimmabgabe mit Stimmzetteln
 - § 36 Briefwahl
 - Sechster Abschnitt Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 37 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
 - § 38 Feststellung des Briefwahlergebnisses
 - § 39 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
 - § 40 Entscheidung des Wahlvorstandes
 - § 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
 - § 42 Feststellung des Ergebnisses der Wahl nach Landeslisten
 - Siebenter Abschnitt Besondere Bestimmungen für Nachwahlen und Wiederholungswahlen
 - § 43 Nachwahl
 - § 44 Wiederholungswahl
 - Achter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 45 Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 46 Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
 - § 47 Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
 - § 48 Berufung von Listennachfolgern
 - § 49 Ersatzwahl
 - Neunter Abschnitt Anfechtung und Wahlprüfung
 - § 50 Anfechtung
 - § 51 Zuständigkeit im Wahlprüfungsverfahren
 - § 52 Einspruchseinlegung, -frist
 - § 53 Einspruchsberechtigte
 - § 54 Anfechtungsgründe
 - § 55 Wahlprüfungsausschuss
 - § 56 Vorprüfung des Einspruchs
 - § 57 Ladung zur mündlichen Verhandlung, Beteiligte
 - § 58 Mündliche Verhandlung
 - § 59 Anwendung von Bestimmungen der Zivilprozeßordnung
 - § 60 Beratung im Wahlprüfungsausschuss
 - § 61 Vorlage des Antrags beim Landtag
 - § 62 Beschluss des Landtags
 - § 63 Entscheidung
 - § 64 Rechtsmittel
 - § 65 Kosten
 - Zehnter Abschnitt Wahlkosten und Wahlstatistik
 - § 66 Wahlkosten
 - § 67 Wahlstatistik, Information der Öffentlichkeit
 - Elfter Abschnitt Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen
 - § 68 Auszahlung staatlicher Mittel für Parteien
 - § 69 Staatliche Mittel für Einzelbewerber
 - Zwölfter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 70 Ordnungswidrigkeiten
 - § 71 Durchführung des Gesetzes
 - § 72 Fristen, Termine und Form
 - § 73 Übergangsbestimmungen
 - § 74 (Inkrafttreten)
 - Anlage