UZwGBw 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw)
- Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw)
 - Eingangsformel
 - 1. Abschnitt
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Berechtigte Personen
 - § 2 Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche
 - § 3 Straftaten gegen die Bundeswehr
 - 2. Abschnitt
 - Anhalten, Personenüberprüfung, vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
 - § 4 Anhalten und Personenüberprüfung
 - § 5 Weitere Personenüberprüfung
 - § 6 Vorläufige Festnahme
 - § 7 Durchsuchung und Beschlagnahme bei Personenüberprüfung
 - § 8 Allgemeine Anordnung von Durchsuchungen
 - § 9 Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
 - 3. Abschnitt
 - Anwendung des unmittelbaren Zwanges
 - § 10 Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges
 - § 11 Androhung der Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges
 - § 12 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
 - § 13 Hilfeleistung für Verletzte
 - § 14 Fesselung von Personen
 - § 15 Schußwaffengebrauch gegen Personen
 - § 16 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
 - § 17 Androhung des Schußwaffengebrauchs
 - § 18 Explosivmittel
 - 4. Abschnitt
 - Schlußvorschriften
 - § 19 Einschränkung von Grundrechten
 - § 20 Entschädigung bei Sperrung sonstiger Örtlichkeiten
 - § 21 Inkrafttreten