TrZollG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (TrZollG)
- Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz - TrZollG)
 - Inhaltsübersicht
 - § 1 Begriffsbestimmungen
 - § 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
 - § 3 Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
 - § 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
 - § 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
 - § 6 Vereinfachte Zollanmeldung
 - § 7 Einfuhrhöchstmengen
 - § 8 Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
 - § 9 Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
 - § 10 Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
 - § 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
 - § 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
 - § 13 Beendigung der Truppenverwendung
 - § 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
 - § 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
 - § 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung
 - § 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
 - § 18 Rationsmengen
 - § 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
 - § 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
 - § 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
 - § 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
 - § 23 Vertretung
 - § 24 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 25 Ermächtigungen
 - § 26 Ordnungswidrigkeiten