TrDüV 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister (TrDüV)
- Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister (Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung - TrDüV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Registrierung im Transparenzregister und Übermittlung der Mindestangaben
 - § 2 Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
 - § 3 Übermittlung der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten
 - § 4 Übermittlung der Indexdaten durch den Betreiber des Unternehmensregisters
 - § 5 Änderung und Aktualisierung der Indexdaten
 - § 6 Störungen bei der Indexdatenübermittlung, Sicherheitskonzept für das Transparenzregister
 - § 7 Inkrafttreten