TPG-GewV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz *) (TPG-GewV)
- Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz *) (TPG-Gewebeverordnung - TPG-GewV)
 - Eingangsformel
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Anforderungen an die Entnahme von Geweben
 - § 3 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
 - § 4 Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
 - § 5 Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
 - § 6 Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
 - § 7 Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
 - § 8 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
 - § 9 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
 - § 10 Inkrafttreten
 - Schlussformel
 - Anlage 1 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
 - Anlage 2 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
 - Anlage 3 Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
 - Anlage 4 Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6