TPDesign/TSysPlAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin*) (TPDesign/TSysPlAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin*)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Gemeinsame Vorschriften
 - § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Struktur der Berufsausbildung
 - Teil 2
 - Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
 - § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Durchführung der Berufsausbildung
 - § 6 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
 - § 7 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
 - § 8 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
 - § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
 - § 10 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
 - § 11 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
 - § 12 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
 - § 13 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
 - Teil 3
 - Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
 - § 14 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
 - § 15 Durchführung der Berufsausbildung
 - § 16 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
 - § 17 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
 - § 18 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
 - § 19 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
 - § 20 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
 - § 21 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
 - § 22 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
 - § 23 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
 - § 24 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
 - § 25 Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
 - § 26 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
 - § 27 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
 - Teil 4
 - Schlussvorschriften
 - § 28 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
 - § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
 - Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
 - Anlage 3 (zu § 14 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
 - Anlage 4 (zu § 14 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin