TollwV 1991 
                
                
            INHALT
Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (TollwV 1991)
- Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Begriffsbestimmungen
 - § 1
 - Abschnitt 2
 - Schutzmaßregeln
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeine Schutzmaßregeln
 - § 2 Impfungen und Heilversuche
 - § 3 Ausnahmen
 - § 3a Untersuchungen
 - § 4 Anzeige von Ausstellungen
 - § 5 Kennzeichnung
 - Unterabschnitt 2
 - Besondere Schutzmaßregeln bei Haustieren
 - A.
 - Vor amtlicher Feststellung
 - § 6
 - B.
 - Nach amtlicher Feststellung
 - § 7 Tötung und unschädliche Beseitigung
 - § 8 Schutzmaßregeln für den gefährdeten Bezirk
 - § 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
 - § 10 Behördliche Beobachtung
 - Unterabschnitt 3
 - Besondere Schutzmaßregeln bei wild lebenden Tieren
 - § 11 Schutzmaßregeln im Verdachtsfall
 - § 12 Schutzmaßregeln nach Feststellung des Ausbruchs und in sonstigen Fällen
 - § 12a
 - Unterabschnitt 4
 - Desinfektion
 - § 13
 - Unterabschnitt 5
 - Aufhebung der Schutzmaßregeln
 - § 14
 - Abschnitt 3
 - Schlussbestimmungen
 - § 15
 - § 15a Weitergehende Maßnahmen
 - Abschnitt 4
 - (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
 - Anlage (zu § 12 Absatz 1) Untersuchung wild lebender Tiere, ausgenommen Fledermäuse, zur Kontrolle des Impferfolges