LSchiffHVO 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO)
- Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO)
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Zuständigkeit
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - § 4 Gewässerschutz
 - Teil 2 Schifffahrt
 - Abschnitt 1 Zulässigkeit der Schifffahrt
 - § 5 Zulässigkeit des Gemeingebrauchs
 - § 6 Zulässigkeit der Schifffahrt
 - § 7 Genehmigung der Schifffahrt
 - Abschnitt 2 Zulassungsvorschriften für das Führen von Fahrzeugen, Rudergänger, Kennzeichnungspflicht
 - § 8 Fahrerlaubnis
 - § 9 Allgemeine Anforderungen für die Erteilung des Schiffsführerscheins
 - § 10 Prüfung zum Erwerb des Schiffsführerscheins
 - § 11 Erteilung des Schiffsführerscheins
 - § 12 Überprüfung, Ruhen, Aussetzung und Entzug von Fahrerlaubnissen und Befähigungszeugnissen
 - § 13 Neuerteilung des Schiffsführerscheins
 - § 14 Rudergänger
 - § 15 Kennzeichnungspflicht
 - Abschnitt 3 Zulassung zum Verkehr, Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge und Schwimmkörper, Schiffsuntersuchungskommission, Besatzung
 - § 16 Zulassung zum Verkehr, Schiffsuntersuchungskommission
 - § 17 Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge und Schwimmkörper
 - § 18 Besatzung
 - Abschnitt 4 Verkehrsvorschriften
 - § 19 Einschränkungen der Schifffahrt
 - § 20 Fähren
 - § 21 Anlegestellen
 - § 22 Besondere Veranstaltungen
 - § 23 Kennzeichnung von Gewässern
 - Teil 3 Häfen, Lade-, Lösch- und Umschlagstellen
 - Abschnitt 1 Grundsätze
 - § 24 Grundregeln für das Verhalten im Hafen, Hafenbetriebsregelung, Aushang der Verordnung
 - § 25 Nutzungsbeschränkungen
 - § 26 Meldung besonderer Vorfälle, Beseitigung von Hindernissen für die Schifffahrt
 - § 27 Reinhaltung des Hafens
 - § 28 Rettungsmittel und -geräte
 - Abschnitt 2 Meldepflichten, Stilllegen
 - § 29 Meldepflicht für Fahrzeuge
 - § 30 Stilllegen von Fahrzeugen, besondere Nutzung
 - Abschnitt 3 Verkehr und Aufenthalt im Hafen, Benutzung von Hafenanlagen
 - § 31 Fahrten im Hafen
 - § 32 Zuweisung der Liegeplätze
 - § 33 Festmachen und Ankern
 - § 34 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
 - § 35 Landgänge
 - § 36 Gebrauch der Propulsionsorgane bei festgemachten Fahrzeugen
 - § 37 Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord
 - § 38 Eigenversorgung mit Treibstoffen
 - § 39 Benutzung von Hafenanlagen
 - Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter und wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden
 - § 40 Vorkehrungen für Notfälle
 - § 41 Fluchtwege
 - § 42 Wache
 - Abschnitt 5 Vorschriften über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
 - § 43 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
 - § 44 Pflichten
 - Teil 4 Schlussvorschriften
 - § 45 Ausnahmen, Befreiung
 - § 46 Übergangsbestimmungen
 - § 47 Ordnungswidrigkeiten
 - § 48 Sprachliche Gleichstellung
 - § 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage