HZulG LSA 
                
                
            INHALT
Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2012
- Hochschulzulassungsgesetz Sachsen-Anhalt (HZulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeines
 - § 1 Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt 2 Ergänzende Vorschriften zum Staatsvertrag und zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind
 - § 2 Vertretung im Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung
 - § 3 Festsetzung von Zulassungszahlen
 - § 3a Zusätzliche Eignungsquote, Auswahlverfahren der Hochschulen
 - Abschnitt 3 Kapazitätsermittlung, Festsetzung von Zulassungszahlen und Vergabe von Studienplätzen in nicht in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengängen sowie in höheren Fachsemestern
 - § 4 Festsetzung von Zulassungszahlen
 - § 4a Kapazitätsermittlung
 - § 5 Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester
 - § 6 Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit besonderen Voraussetzungen
 - § 7 Vergabe von Studienplätzen in postgradualen Studiengängen
 - § 8 Internationale Studiengänge
 - § 9 Zulassungsbeschränkungen für höhere Fachsemester
 - § 10 (weggefallen)
 - § 11 Vollzug durch die Hochschulen
 - § 12 Verordnungsermächtigungen
 - § 12a Übergangsvorschrift
 - § 13 (Inkrafttreten)
 - Anlage 1
 - Anlage 1a