LVO LSA 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Laufbahnverordnung - LVO LSA)
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Laufbahnverordnung - LVO LSA)
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Kapitel 1 Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Einrichtung und Gestaltung der Laufbahnen
 - § 3 Durchlaufen der Ämter
 - § 4 Einstellung im Beförderungsamt
 - § 5
 - § 6 Probezeit
 - § 7 Feststellung der Bewährung
 - § 8 Verlängerung der Probezeit; Folgen der Nichtbewährung während der Probezeit
 - § 9 Besondere Qualifizierung
 - § 10 Benachteiligungsverbot
 - § 11 Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen
 - Kapitel 2 Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
 - Abschnitt 1 Regelmäßiger Erwerb der Laufbahnbefähigung
 - § 12 Erwerb der Laufbahnbefähigung
 - § 13 Vorbereitungsdienst
 - § 14 Laufbahnprüfung
 - § 15 Prüfungsnoten im Vorbereitungsdienst
 - § 16 Vorbereitungsdienst für Laufbahnen der Laufbahngruppe 1
 - § 17 Vorbereitungsdienst für Laufbahnen der Laufbahngruppe 2
 - Abschnitt 2 Aufstieg
 - § 18 Aufstieg
 - § 19 Verwendungsaufstieg
 - Abschnitt 3 Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG
 - § 20 Anwendungsbereich
 - § 21 Anerkennungsvoraussetzungen
 - § 22 Ausgleichsmaßnahmen
 - § 23 Eignungsprüfung
 - § 24 Anpassungslehrgang
 - § 25 Verfahren
 - § 25a Entscheidung
 - § 26 Berufsbezeichnung
 - § 27 Sprachkenntnisse
 - Kapitel 3 Umschulung, Fortbildung
 - § 28 Befähigungserwerb durch Umschulung
 - § 29 Fortbildung
 - Kapitel 4 Besondere Vorschriften für die Übernahme von Richterinnen und Richtern
 - § 30 Übernahme von Richterinnen und Richtern
 - Kapitel 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 31 Geschlossene Laufbahnen
 - § 32 Übergangsvorschrift
 - § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Abschnitt I Eingerichtete Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung
 - Abschnitt II Eingerichtete Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung
 - Anlage 2
 - Abschnitt I Geschlossene Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung
 - Abschnitt II Geschlossene Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung