FrFG 
                
                
            INHALT
Frauenfördergesetz (FrFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 1997
- Frauenfördergesetz (FrFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 1997
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Zielsetzung
 - § 2 Geltungsbereich
 - Abschnitt 2 Maßnahmen zur beruflichen Förderung
 - § 3 Stellenausschreibung
 - § 4 Stellenbesetzung
 - § 5 Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Beförderung, Höhergruppierung
 - § 6 Ausbildung
 - § 7 Fort- und Weiterbildung
 - § 7 a Personalabbau
 - Abschnitt 3 Berücksichtigung von Familienaufgaben
 - § 8 Arbeitszeit
 - § 9 Beurlaubung
 - Abschnitt 4 Gremien
 - § 10 Vertretung von Frauen und Männern in Gremien
 - § 11 Berufung in Gremien innerhalb des Landes, Vorschlagsrecht
 - § 12 Berufung in Gremien außerhalb des Landes, Entsendung
 - § 13 Durchführungsbestimmungen
 - Abschnitt 5 Gleichstellungsbeauftragte
 - § 14 Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
 - § 15 Aufgaben und Rechte der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den obersten Landesbehörden
 - § 16 Aufgaben und Rechte der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Landesverwaltungsamt
 - § 17
 - § 18 Aufgaben und Rechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
 - § 18 a Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen
 - § 19 Gleichstellungsbeauftragte an den Hochschulen
 - Abschnitt 6 Frauenförderplan
 - § 20 Frauenförderplan
 - Abschnitt 6 a Chancengleichheit von Frauen in der Privatwirtschaft
 - § 20 a
 - § 20 b Staatliche Leistungsgewährung
 - Abschnitt 7 Schlußvorschriften
 - § 21 Berichterstattung und Fortschreibung
 - § 22 Inkrafttreten