Monitoring Gesetzessammlung

LuftVODV 239

DE - Deutsches Bundesrecht
Zweihundertneununddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg) (LuftVODV 239)

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