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            INHALT
Landesverordnung über die Wahl der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (Wahlordnung Landwirtschaftskammer) Vom 17. August 2020
- Landesverordnung über die Wahl der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (Wahlordnung Landwirtschaftskammer) Vom 17. August 2020
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Wahl der unmittelbar zu wählenden Mitglieder der Hauptversammlung
 - Abschnitt 1 Wahltag und Wahlleitung
 - § 1 Wahltag
 - § 2 Wahlleitung, Wahlvorstand, Gemeindewahlbehörden
 - Abschnitt 2 Wahlvorschläge
 - § 3 Bekanntmachung
 - § 4 Wahlvorschläge
 - § 5 Anlagen zum Wahlvorschlag
 - § 6 Vertrauensperson
 - § 7 Beseitigung von Mängeln
 - § 8 Rücknahme von Wahlvorschlägen
 - § 9 Zulassung
 - § 10 Wahlbezirke mit einem Wahlvorschlag
 - § 11 Bekanntmachung der Zulassung
 - § 12 Nachwahl
 - Abschnitt 3 Wählerlisten
 - § 13 Aufstellung
 - § 14 Eintragung
 - § 15 Einsicht
 - § 16 Einspruch
 - § 17 Änderung
 - § 18 Abschluss
 - Abschnitt 4 Wahlhandlung
 - § 19 Vorbereitung
 - § 20 Zusendung der Wahlunterlagen
 - § 21 Anzahl der Stimmen und Stimmabgabe
 - § 22 Behandlung der Wahlbriefe
 - Abschnitt 5 Wahlergebnis
 - § 23 Ermittlung des Wahlergebnisses
 - § 24 Ungültige Stimmen
 - § 25 Niederschrift
 - § 26 Sitzverteilung
 - § 27 Bekanntgabe
 - § 28 Benachrichtigung der Gewählten
 - § 29 Ablehnung des Mandats
 - Abschnitt 6 Wahlprüfung
 - § 30 Einspruch
 - § 31 Gültigkeit der Wahl
 - § 32 Wiederholungswahl
 - Abschnitt 7 Kosten der Wahl
 - § 33 Kostenerstattung
 - Teil 2 Wahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder der Hauptversammlung
 - § 34 Wahlvorschläge
 - § 35 Zulassung der Wahlvorschläge
 - § 36 Gruppen mit einem Wahlvorschlag
 - § 37 Vorbereitung der Wahl
 - § 38 Wahlhandlung
 - § 39 Anzahl der Stimmen
 - § 40 Wahlausschuss
 - § 41 Gewählte
 - § 42 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - § 43 Einspruch
 - Teil 3 Schlussbestimmungen
 - § 44 Anlagen
 - § 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5