EUVO 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und der Richterinnen und Richter ( Erholungsurlaubsverordnung - EUVO - ) Vom 2. August 2001
- Landesverordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und der Richterinnen und Richter ( Erholungsurlaubsverordnung - EUVO - ) Vom 2. August 2001
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Urlaubsjahr
 - § 2 Gewährleistung des Dienstbetriebes
 - § 3
 - § 4 Dauer des Erholungsurlaubs
 - § 4a Dauer des Erholungsurlaubs bei Änderung der Wochenarbeitszeit und oder bei Änderung der Verteilung der Arbeitszeit
 - § 5 Anrechnung früheren Erholungsurlaubs
 - § 6 Abwicklung des Erholungsurlaubs
 - § 7 Widerruf und Verlegung
 - § 8 Erkrankung
 - § 9 Erholungsurlaub jugendlicher Beamtinnen und Beamten
 - § 10 Zusatzurlaub für Nachtdienst
 - § 11 Lehr- und Hochschulpersonal
 - § 12 Urlaubsabgeltungsanspruch
 - § 13 Inkrafttreten