LWG 
                
                
            INHALT
Landeswassergesetz (LWG) Vom 13. November 2019
- Landeswassergesetz (LWG) Vom 13. November 2019
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
 - Abschnitt 1 Geltungsbereich
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer und der Küstengewässer
 - Abschnitt 2 Eigentum an den Gewässern
 - § 3 Eigentum an den Gewässern erster Ordnung
 - § 4 Eigentum an den Gewässern zweiter Ordnung
 - § 5 Eigentum an den Außentiefs
 - § 6 Eigentum an kommunalen Häfen in Küstengewässern
 - § 7 Bisheriges Eigentum
 - § 8 Inseln
 - § 9 Verlandungen an oberirdischen Gewässern
 - § 10 Uferlinie
 - Teil 2 Gewässerbenutzungen
 - Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
 - § 11 Gehobene Erlaubnis
 - § 12 Erlöschen einer Erlaubnis oder Bewilligung, Rückbau
 - § 13 Erlaubnisfreie Benutzungen
 - § 14 Verfahren
 - § 15 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge
 - § 16 Alte Rechte und alte Befugnisse
 - § 17 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
 - Abschnitt 2 Oberirdische Gewässer
 - Unterabschnitt 1 Gemeingebrauch, Anlagen
 - § 18 Gemeingebrauch
 - § 19 Benutzung mit Motorfahrzeugen
 - § 20 Erweiterung des Gemeingebrauchs
 - § 21 Einschränkung des Gemeingebrauchs und des Befahrens mit Wasserfahrzeugen
 - § 22 Anliegergebrauch
 - § 23 Anlagengenehmigung
 - § 24 Stauanlagen
 - Unterabschnitt 2 Gewässerunterhaltung
 - § 25 Umfang der Unterhaltung
 - § 26 Gewässerrandstreifen
 - § 27 Unterhaltungslast bei Gewässern erster Ordnung
 - § 28 Unterhaltungspflicht bei Gewässern zweiter Ordnung
 - § 29 Unterhaltungspflicht bei Außentiefs
 - § 30 Erfüllung der Unterhaltungspflicht
 - § 31 Umlage des Unterhaltungsaufwandes auf die Unterhaltungspflichtigen
 - § 32 Aufrechterhaltene Unterhaltungspflichten
 - § 33 Übernahme der Unterhaltung
 - § 34 Ersatzvornahme
 - § 35 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
 - § 36 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
 - § 37 Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern
 - § 38 Förderung der Unterhaltung durch das Land
 - Abschnitt 3 Grundwasser
 - § 39 Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung von Grundwasser
 - § 40 Erdaufschlüsse
 - Teil 3 Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete
 - § 41 Öffentliche Wassergewinnungsanlagen und Wasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung
 - § 42 Wasserschutzgebiete
 - § 43 Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten
 - Teil 4 Abwasserbeseitigung
 - § 44 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
 - § 45 Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Eigentümer, Nutzungsberechtigte und Anlagenbetreiber
 - § 46 Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Dritte
 - § 47 Anforderungen an Abwassereinleitungen
 - § 48 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung)
 - § 49 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
 - § 50 Beseitigung von Stoffen zusammen mit Abwasser
 - § 51 Bau und Betrieb von Abwasseranlagen
 - § 52 Genehmigung für Abwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebecken
 - § 53 Zulassung von Untersuchungsstellen und Fachkundigen
 - Teil 5 Gewässerausbau
 - § 54 Besondere Pflichten hinsichtlich des Ausbaues
 - § 55 Vorteilsausgleich
 - § 56 Pflicht zum Ausbau
 - Teil 6 Küsten- und Hochwasserschutz
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 57 Grundsätze des Küsten- und Hochwasserschutzes
 - § 58 Begriffsbestimmungen
 - § 59 Hochwasserrisikogebiete
 - § 60 Öffentliche Aufgaben
 - § 61 Förderung durch das Land
 - § 62 Hochwasser- und Sturmflutwarnungen
 - § 63 Zulassung von Bauten des Küstenschutzes, Planfeststellung
 - § 64 Duldungspflichten
 - Abschnitt 2 Deiche, sonstige Hochwasserschutzanlagen
 - § 65 Einteilung der Deiche
 - § 66 Bestandteile und Abmessungen der Deiche
 - § 67 Deichkataster
 - § 68 Widmung, Umwidmung, Entwidmung von Deichen
 - § 69 Unterhaltung von Deichen und sonstigen Hochwasserschutzanlagen
 - § 70 Benutzungen von Deichen
 - § 71 Deichschau
 - § 72 Eigentum an Deichen
 - § 73 Deichvorland
 - Abschnitt 3 Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge an oberirdischen Gewässern
 - § 74 Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherung
 - § 75 Besondere Schutzvorschriften für Überschwemmungsgebiete
 - § 76 Baugenehmigungen in Risikogebieten an oberirdischen Gewässern
 - § 77 Ausnahmen in Überschwemmungsgebieten
 - § 78 Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
 - Abschnitt 4 Küstenschutz
 - § 79 Errichten und Ändern von Halligwarften
 - § 80 Genehmigungspflicht für Anlagen an der Küste
 - § 81 Nutzungsverbote und Nutzungsbeschränkungen an der Küste
 - § 82 Errichtung baulicher Anlagen an der Küste
 - Teil 7 Planfeststellungsverfahren, Enteignung
 - § 83 Planfeststellung und Plangenehmigung
 - § 84 Anwendbare Vorschriften bei Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren
 - § 85 Enteignung, vorzeitige Besitzeinweisung
 - Teil 8 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
 - § 86 Bewirtschaftung in Flussgebietseinheiten
 - § 87 Verfahren bei der Aufstellung und Aktualisierung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen
 - § 88 Verfahren beim Hochwasser-Risikomanagement
 - § 89 Datenverarbeitung
 - § 90 Messdienst, gewässerkundliche Messanlagen
 - § 91 Verfahren für die Festsetzung von Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
 - Teil 9 Verkehrsrechtliche Vorschriften
 - § 92 Freie Benutzung der Gewässer
 - § 93 Verkehrsrechtliche Anordnungen
 - § 94 Besondere Pflichten im Interesse der Schifffahrt
 - § 95 Zulassung von Häfen und Anlagen, Konzessionierung von Seeverkehrsleistungen
 - § 95a Bestehen des Bedarfs
 - § 95b Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
 - § 96 Genehmigungsverfahren
 - § 97 Sportboothäfen
 - § 98 Hafenabgaben
 - § 99 Verkehrsbehörden
 - § 100 Aufgaben der Verkehrsbehörden
 - Teil 10 Zuständigkeiten, Verfahren
 - § 101 Wasserbehörden
 - § 102 Küstenschutzbehörden
 - § 103 Besondere Zuständigkeiten
 - § 104 Ausgleich
 - § 105 Antrag, Schriftform
 - § 106 Aussetzung des Verfahrens
 - Teil 11 Gewässeraufsicht, Bußgeldbestimmungen
 - § 107 Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der Gewässeraufsicht und der Gefahrenabwehr
 - § 108 Bauabnahme
 - § 109 Kosten der Gewässeraufsicht
 - § 110 Selbstüberwachung
 - § 111 Ordnungswidrigkeiten
 - Teil 12 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 112 Verweisung
 - § 113 Übergangsvorschriften
 - Anlage 1
 - A. Schiffbare Gewässer erster Ordnung
 - B. Nicht schiffbare Gewässer erster Ordnung
 - Anlage 2