FahrlG2018DV 
                
                
            INHALT
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlG2018DV)
- Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
 - Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt
 - Anforderungen an Fahrlehrer und Fahrschulen
 - § 1 Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
 - § 2 Anwärterschein und Fahrlehrerschein
 - § 2a Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft
 - § 3 Unterrichtsräume
 - § 4 Lehrmittel
 - § 5 Lehrfahrzeuge für Fahrschüler
 - § 6 Ausbildungsnachweis
 - § 7 Preisaushang
 - Zweiter Abschnitt
 - Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten
 - § 8 Verantwortliche Leitung
 - § 9 Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte
 - § 10 Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
 - § 11 Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte
 - § 12 Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte
 - Dritter Abschnitt
 - Anforderungen an Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis
 - § 13 Inhalt der Einweisungslehrgänge
 - § 14 Dauer und Leitung der Lehrgänge
 - Vierter Abschnitt
 - Überwachung
 - § 15 Überwachungspersonal
 - § 16 Qualitätssichernde Anordnungen
 - Fünfter Abschnitt
 - § 17 Fortbildung
 - Sechster Abschnitt
 - § 18 Örtliches Fahrlehrerregister
 - Siebter Abschnitt
 - Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
 - § 19 Übergangsbestimmungen
 - § 20 Ordnungswidrigkeiten
 - Anlage 1.1 (zu § 2 Absatz 1) Anwärterschein Fahrlehrer
 - Anlage 1.2 (zu § 2 Absatz 1) Fahrlehrerschein
 - Anlage 1a (zu § 2a)
 - Anlage 2 (zu § 3) Unterrichtsräume
 - Anlage 2a (zu § 4 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung von theoretischem Unterricht in digitaler Form
 - Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1) Ausbildungsnachweis
 - Anlage 4 (zu § 7) Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes