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            INHALT
Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz - Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt - (Gerichtsvollzieher-LAPO) Vom 11. Dezember 2012
- Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz - Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt - (Gerichtsvollzieher-LAPO) Vom 11. Dezember 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst
 - § 1 Einrichtung des Laufbahnzweigs Gerichtsvollzieherdienst
 - § 2 Befähigung für den Gerichtsvollzieherdienst
 - § 3 Ausgestaltung des Laufbahnzweigs
 - § 4 Ziel der Zusatzausbildung und des Vorbereitungsdienstes
 - Abschnitt II Ausbildungsordnung
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - § 5 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 6 Bewerbung und Zulassung
 - § 7 Rechtsverhältnis
 - § 8 Urlaub
 - Unterabschnitt 2 Ausbildung
 - § 9 Vorbereitende Ausbildung, Bewertung
 - § 10 Dauer und Gliederung der Ausbildung
 - § 11 Anrechnung, Verlängerung
 - § 12 Beurteilung der Leistungen, Ausbildungsnoten
 - Abschnitt III Laufbahnprüfung
 - § 13 Prüfungsamt
 - § 14 Prüfungsteile
 - § 15 Schriftliche Prüfung
 - § 16 Mündliche Prüfung
 - § 17 Bewertung der Laufbahnprüfung, Prüfungsgesamtnote, Ergebnis der Prüfung
 - § 18 Zeugnis
 - § 19 Wiederholung der Laufbahnprüfung
 - § 20 Täuschung, ordnungswidriges Verhalten
 - § 21 Verhinderung, Versäumnis
 - § 22 Erläuterung der Bewertung
 - § 23 Einsichtnahme in die Prüfungsakte
 - § 24 Ausschluss der elektronischen Form
 - Abschnitt IV Schlussvorschriften
 - § 25 Übergangsregelung
 - § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten