EzulVO 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EzulVO) Vom 3. Dezember 2013
- Landesverordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EzulVO) Vom 3. Dezember 2013
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
 - Abschnitt II Einzeln abzugeltende Erschwernisse
 - 1. Titel Dienst zu ungünstigen Zeiten
 - § 3 Allgemeine Voraussetzungen
 - § 4 Höhe und Berechnung der Zulage
 - § 5 Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
 - § 6 Ausschluss der Zulage, Kürzung der Zulage
 - 2. Titel Zulage für Tauchertätigkeit
 - § 7 Allgemeine Voraussetzungen
 - § 8 Höhe der Zulage
 - § 9 Berechnung der Zulage
 - 3. Titel Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
 - § 10 Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
 - 4. Titel Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung des Bundes
 - § 11 Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung des Bundes
 - 5. Titel Zulage für die Tätigkeit im Notfallsanitätsdienst und der Maritimen Notfallvorsorge
 - § 12 Zulage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
 - § 13 Zulage für die Tätigkeit in einer Einheit der Maritimen Notfallvorsorge
 - Abschnitt III Zulagen in festen Monatsbeträgen
 - § 14 Entstehung des Anspruchs
 - § 15 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
 - § 16 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
 - § 17 Zulage für besondere Einsätze
 - § 18 Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
 - Abschnitt IV Schlussvorschrift
 - § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten