SHBesG 
                
                
            INHALT
Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG) Vom 26. Januar 2012
- Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG) Vom 26. Januar 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Besoldung
 - § 3 Regelung durch Gesetz
 - § 4 Anspruch auf Besoldung
 - § 5 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Abwahl von Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit
 - § 6 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
 - § 7 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
 - § 8 Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
 - § 9 Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
 - § 9a Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
 - § 10 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
 - § 11 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
 - § 12 Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
 - § 13 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
 - § 14 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
 - § 15 Rückforderung von Bezügen
 - § 16 Verjährung von Ansprüchen
 - § 17 Anpassung der Besoldung
 - § 17a Anpassung der Besoldung zum 1. Dezember 2022
 - § 17b Strukturelle Erhöhung der Besoldung in den Jahren 2021, 2022 und 2024
 - § 18
 - § 19 Aufwandsentschädigungen, sonstige Geldzuwendungen und Sachleistungen
 - § 20 Zahlungsweise
 - Abschnitt II Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
 - Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze
 - § 21 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
 - § 22 Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt
 - Unterabschnitt 2 Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung A und B
 - § 23 Besoldungsordnungen A und B
 - § 24 Hauptamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise
 - § 25 Einstiegsämter für Beamtinnen und Beamte
 - § 26 Beförderungsämter
 - § 27 Obergrenzen für Beförderungsämter
 - § 28 Bemessung des Grundgehaltes
 - § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren
 - § 30 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten
 - Unterabschnitt 3 Vorschriften für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen, Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
 - § 31 Besoldungsordnung W
 - § 32 Leistungsbezüge
 - § 33 Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge
 - § 34 Besondere Leistungsbezüge
 - § 35 Funktionsleistungsbezüge
 - § 36 Ruhegehaltfähigkeit der Leistungsbezüge
 - § 37 Forschungs-, Lehr- und Transferzulagen
 - § 38 Verordnungsermächtigung
 - § 39 Übergangsvorschrift für vorhandene Ämter der Bundesbesoldungsordnung C in der bis zum 22. Februar 2002 geltenden Fassung
 - § 39 a Anrechnungs- und Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein - strukturelle Änderung der Besoldung von Professorinnen und Professoren vom 14. Juni 2013
 - Unterabschnitt 4 Vorschriften für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
 - § 40 Besoldungsordnung R
 - § 41 Bemessung des Grundgehaltes
 - Unterabschnitt 5 Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung
 - § 42 Besondere Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung
 - Abschnitt III Familienzuschlag
 - § 43 Grundlage des Familienzuschlages
 - § 44 Stufen des Familienzuschlages
 - § 45 Änderung des Familienzuschlages
 - § 45a Familienergänzungszuschlag
 - Abschnitt IV Zulagen, Vergütungen
 - Unterabschnitt 1 Zulagen
 - § 46 Allgemeine Vorschriften zu Amtszulagen und Stellenzulagen
 - § 47 Allgemeine Stellenzulage
 - § 47a Aufwachsende Strukturzulage
 - § 48 Sicherheitszulage
 - § 49 Zulage für Polizei und Steuerfahndung
 - § 50 Feuerwehrzulage
 - § 51 Zulage für Beamtinnen und Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen, Psychiatrischen Krankenhäusern, Erziehungsanstalten und in Abschiebungshafteinrichtungen
 - § 52 Zulage für Beamtinnen und Beamte mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Techniker
 - § 53 Zulage für Beamtinnen und Beamte der Steuerverwaltung
 - § 54 Zulage für Beamtinnen und Beamte der Justizverwaltung mit herausgehobener Tätigkeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
 - § 55 Zulage für Professorinnen und Professoren mit mehreren Ämtern
 - § 56 Zulage für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
 - § 57 Zulage für Beamtinnen und Beamte bei obersten Behörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes oder eines anderen Landes
 - § 57a Zulage für Beamtinnen und Beamte am Ausbildungszentrum für Verwaltung mit besonderen Funktionen
 - § 58 Ausgleichszulagen
 - § 58a Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel
 - § 59 Leistungsprämien und Leistungszulagen
 - § 59a Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
 - § 60 Erschwerniszulagen
 - § 61 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
 - Unterabschnitt 2 Vergütungen
 - § 62 Mehrarbeitsvergütung
 - § 63 Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse
 - § 64 Vergütung für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst
 - § 64a Vergütung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
 - § 65 Prüfungsvergütung für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 - Abschnitt V Auslandsdienstbezüge
 - § 66 Auslandsbesoldung
 - Abschnitt VI Anwärterbezüge
 - § 67 Anwärterbezüge
 - § 68 Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung
 - § 69 Anwärtersonderzuschläge
 - § 70 Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
 - § 71 Anrechnung anderer Einkünfte
 - § 72 Kürzung der Anwärterbezüge
 - Abschnitt VII Vermögenswirksame Leistungen
 - § 73 Vermögenswirksame Leistungen
 - § 74 Höhe der vermögenswirksamen Leistungen
 - § 75 Konkurrenzen
 - § 76 Anlage der vermögenswirksamen Leistungen
 - Abschnitt VIII Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 77 Allgemeine Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen
 - § 78
 - § 79 Überleitung von Ämtern
 - § 80 Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
 - § 81 Künftig wegfallende Ämter
 - § 82 Einweisung in eine Planstelle, Ausweisung von Planstellen
 - § 83 Anlagen
 - Anlage 1
 - Besoldungsordnung A
 - Besoldungsgruppe A 2
 - Besoldungsgruppe A 3
 - Besoldungsgruppe A 4
 - Besoldungsgruppe A 5
 - Besoldungsgruppe A 6
 - Besoldungsgruppe A 7
 - Besoldungsgruppe A 8
 - Besoldungsgruppe A 9
 - Besoldungsgruppe A 10
 - Besoldungsgruppe A 11
 - Besoldungsgruppe A 12
 - Besoldungsgruppe A 13
 - Besoldungsgruppe A 14
 - Besoldungsgruppe A 15
 - Besoldungsgruppe A 16
 - Besoldungsordnung B
 - Besoldungsgruppe B 1
 - Besoldungsgruppe B 2
 - Besoldungsgruppe B 3
 - Besoldungsgruppe B 4
 - Besoldungsgruppe B 5
 - Besoldungsgruppe B 6
 - Besoldungsgruppe B 7
 - Besoldungsgruppe B 8
 - Besoldungsgruppe B 9
 - Besoldungsgruppe B 10
 - Besoldungsgruppe B 11
 - Anhang zu den Besoldungsordnungen A und B Künftig wegfallende Ämter und Amtsbezeichnungen
 - Besoldungsordnung A 6
 - Besoldungsgruppe A 9
 - Besoldungsgruppe A 12
 - Besoldungsgruppe A 13
 - Besoldungsgruppe A 14
 - Besoldungsgruppe A 15
 - Besoldungsgruppe A 16
 - Besoldungsgruppe B 2
 - Besoldungsgruppe B 3
 - Besoldungsgruppe B 4
 - Besoldungsgruppe B 5
 - Besoldungsgruppe B 6
 - Besoldungsgruppe B 7
 - Besoldungsgruppe B 9
 - Besoldungsgruppe B 10
 - Anlage 2
 - Besoldungsgruppe W 1
 - Besoldungsgruppe W 2
 - Besoldungsgruppe W 3
 - Anlage 3
 - Besoldungsgruppe C 1 kw
 - Besoldungsgruppe C 2 kw
 - Besoldungsgruppe C 3 kw
 - Besoldungsgruppe C 4 kw
 - Anlage 4
 - Besoldungsgruppe R 1
 - Besoldungsgruppe R 2
 - Besoldungsgruppe R 3
 - Besoldungsgruppe R 4
 - Besoldungsgruppe R 5
 - Besoldungsgruppe R 6
 - Besoldungsgruppe R 7
 - Besoldungsgruppe R 8
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 10